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Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall

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enemenebuh:
hallo erstmal...
wir können leider die betreuung unserer kinder nicht stemmen. beide großelternteile, gehören zu den risikogruppen.
laut §29 tvöd gibts bei krankheit ja "nur" 4 tage bezahlte freistellung und es ist ja keiner krank... §616 bgb kann man da ja nicht anwenden. ich hab da echt keinen plan wie ich das machen soll. gibts irgendwo schon neuigkeiten o.ä? wie händelt ihr das?
kinder mit ins büro nehmen entfällt, bin bauhofmitarbeiter...

RsQ:
Kommt vielleicht aufs Bundesland an. In Niedersachsen gibt es eine Notbetreuung für Kinder von Mitarbeitern wichtiger Infrastruktur, aber auch für "Härtefälle".

Meine Frau ist Lehrerin und geht davon aus, dass am Montag gar keine Kinder kommen (so war es jedenfalls bisher bei Streiks usw.). Insofern ... einfach versuchen.

Pseudonym:

--- Zitat von: enemenebuh am 13.03.2020 21:16 ---
kinder mit ins büro nehmen entfällt, bin bauhofmitarbeiter...

--- End quote ---

Deine Kommune hat vermutlich Kindergärten und wird diese teilw. für systemkritische Beschäftigte als Notfallbetreuung bereithalten.

Einfach mal fragen, ob Du die Betreuung nutzen kannst.

Isie:
Es gibt aber auch noch die Möglichkeit der Arbeitsbefreung nach § 29 Abs. 3 TVöD/TV-L. Das ist allerdings eine Kann-Bestimmung.

Spid:
Mit der Formulierung "sonstige dringende Fälle" haben die Tarifvertragsparteien klar gemacht, daß damit grundsätzlich andere Tatbestände zu verstehen sind als jene, die in Abs. 1 und Abs. 2 genannt werden. Insbesondere scheiden alle Anlässe aus, die dem Tatbestand des §616 BGB unterfallen, da insoweit §29 Abs. 1 TVöD/TV-L eine abschließende Regelung enthält. Somit ist klargestellt, daß abbedungene Fälle des §616 BGB allenfalls zu unbezahlten kurzfristigen Arbeitsbefreiungen nach §29 Abs. 3 Satz 2 TVöD/TV-L führen können.

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