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„Corona“- Maßnahmen in Sparkassen - Arbeitszeit - Hilfe -
Sparkassenmitarbeiter10:
Guten Abend zusammen,
kann uns jemand helfen? Es geht um die aktuellen Maßnahmen die in Sparkassen aufgrund des COVID-19 getroffen werden.
Wir haben nun für 4 Wochen 2-Schichtarbeit (6-13 Uhr und 13.30-21 Uhr). Freiwillige Samstage wurden aufgeteilt. Jede Schicht á 2 Samstage. Bei einer 39 Stunden Woche ist es uns nicht mehr möglich auf unsere Arbeitszeit zu kommen. (Auch wenn beide Samstage mit den möglichen 10h Höchstarbeitszeit gearbeitet werden). Die Sparkasse setzt diese Maßnahme auf Kosten der Mitarbeiter um, die ihr Gleitzeitkonto zum Abbau ihrer Überstunden oder eben den Aufbau von Minusstunden benutzen. Der Geschäftsanfall ist weiter groß, es ist keineswegs zu wenig Arbeit da um den Abbau von Überstunden zu erzwingen. Im Gegenteil durch diverse Maßnahmen und Stellenabbau im vergangenen Jahr ist die Arbeit rückständig.
Ist dies Arbeitsrechtlich möglich? Ist dies nicht eine Verletzung im Vertragsrecht für uns Angestellten?
Und darf die Sparkasse eine 6 Tage Woche anordnen?
In Rückspache mit Freunden und Bekannten in aktueller Lage hat absolut JEDER Betrieb Nachteile auf Kosten des Betriebs und nicht der Mitarbeiter veranlasst. Daher wurden wir aufmerksam und benötigen schnelle Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Spid:
Welche Regelungen trifft denn die Dienst-/Betriebsvereinbarung bzw. einzelvertragliche Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto zu Minusstunden und Verfügungsgewalt des AG über Zeitguthaben? Darauf kommt es nämlich an. Eine 6-Tage-Woche ist aus betrieblichen Gründen problemlos möglich.
Amtsschimmel:
Meine Frau ist Auszubildende bei der Sparkasse. Sie hat bis Ende April eigentlich Berufsschule, diese hat nun jedoch geschlossen (RLP).
Darf Sie einfordern, auf der Arbeit Stoff zu lernen? Sie erhält nämlich weiterhin Arbeitsmaterialien von der Berufsschule.
Spid:
Fordern darf sie alles, einen Anspruch hat sie nicht.
Amtsschimmel:
--- Zitat von: Spid am 15.03.2020 08:13 ---Fordern darf sie alles, einen Anspruch hat sie nicht.
--- End quote ---
Soll durch die Zusammenarbeit von Ausbilder und Auszubildenden nicht der Abschluss der Ausbildung ermöglicht werden? Ich sehe das bei der Erwartungshaltung einer 39h Arbeitswoche plus vollem Berufsschulbetrieb via Selbststudium (inklusive Online-Klausuren, die bereits angesetzt worden sind) doch zumindest gefährdet.
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