Hallo,
folgender Sachverhalt:
Bayern, Mitarbeitergruppe von 10 Mitarbeitern, alle Vollzeit, arbeiten regulär von 07.00 - 16.15 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Lage soll die Arbeitszeit in verminderter Form wie folgt täglich verteilt werden:
Gruppe 1:
Woche 1 - 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Woche 2 - 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Gruppe 2:
Woche 1 - 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Woche 2 - 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Liegt hier Schichtarbeit vor mit einer verpflichtenden Auszahlung nach §8 Abs. 6 TVöD?