- Alle Fortbildungen und Seminare sind ausgesetzt
- keinerlei Publikumsverkehr mehr, selbst Leute von landeseigenen Betrieben, mit denen wir oft zusammenarbeiten, dürfen nicht mehr rein.
- Keine Dienstreisen mehr, außer sie sind absolut notwendig. Außendiensttätigkeiten sind erlaubt, solange man sich nicht mit vielen Personen trifft und Verhaltensregeln eingehalten werden (Abstand halten).
- wer aus Risikogebieten kommt oder Verdacht auf COVID-19 hat, soll Heimarbeit machen
- Kernzeiten u.ä. werden ausgesetzt, damit ist nach Absprache auch Arbeit an Wochenenden und sogar nachts möglich (aber ohne Zuschlagszahlungen)
Bei Betreung der Kinder: Alle tariflichen Regelungen bzw. beamtenregelungen dazu, inkl. "Kind-Krank-Tage" können genutzt werden, Sonderurlaub ebenso möglich, kann auch gesplittet werden auf halbe Tage. Vorhandene Arbeitszeitguthaben können voll genutzt werden, selbst wenn es zu mehr als nach DV eigentlich erlaubte Gleittage pro Jahr führt. In besonderen Härtefällen kann Home Office vereinbart werden.
Kernfunktionen und Kernteams wurden festgelegt, für den Fall, dass die ganze Behörde oder einzelne Dienststellen geschlossen werden. (von ca. 900 Mitarbeitern sind knapp 25 (inkl. vertretung) notwendig, um die Kernfuntkionen am laufen zu halten
)