Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?
Nein, eher die Aufgaben konkretisieren.
Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?
dito
Das heißt, das diese Führungskräfte mir keine neuen Aufgaben zuweisen darf?
Grundsätzlich ist das eine Frage der inneren Organisation des AG.
Oder heißt obiges, dass wenn die innere Organisation des AGs dem subalternen Führungspersonal das Recht zugesteht jemanden neue Aufgaben zuzuweisen, dann darf er das, sonst nicht?
Und wenn er kraft der inneren Organisation es darf, dürfte er dann jemanden der bisher eine einzige EG3wertige Aufgabe hat, diese um 20% Zeitanteil kürzen und eine neue EGx wertige übertragen, die diese 20% ausfüllt.
Und dann wäre egal ob x größer oder kleiner 3 ist?
(Natürlich nur, wenn dadurch nicht die Eingruppierung des MA verändert wird)