Inwiefern wäre denn ein Hinweis auf §616 BGB im Arbeitsvertrag für dessen Geltung Voraussetzung? Ist es nicht Wesensmerkmal von Gesetzen, daß sie allgemeingültig sind? Und basierend auf den offenkundigen Antworten auf diese eher rhetorischen Fragen: ist Dein AG, der hier als Behörde handelt, irgendwie dumm? Ja, ich weiß, keine natürliche Person, daher: Schwarmdummheit?