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Zwangsurlaub

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Marge:
Hallo!

Ist es rechtlich möglich, dass eine Stadt ihre Angestellten aufgrund der Coronakrise in den Zwangsurlaub schicken darf?
So weit ich verstanden habe, solle der Resturlaub zunächst aufgebraucht werden - nachvollziehbar!
Aber kann man gezwungen werden, 1-3 Wochen Zwangsurlaub zu nehmen bzw. Minusstunden zu machen, damit das Amt nur auf Minimalbetrieb gefahren wird? (Aufgrund des Schutzauftrages des Staates ist ein Mindestbesetzung erforderlich.)
Danke im Voraus!

Spid:
Nein.

Marge:
Ist es dann unabhängig davon, ob es eine Dienstanweisung ist?
Könnte ich trotzdem arbeiten gehen?

Spid:
Du solltest dem AG Deine Arbeitskraft aktiv anbieten, nimmt er sie nicht an, gerät er in Annahmeverzug und muß Dich vergüten, auch wenn Du nicht arbeitest.

wedo:
Hallo,

bei einem Seminar über Arbeitsrecht wurde uns für diesen Fall mitgeteilt, dass du dies nicht hinnehmen darfst. Du musst schriftlich widersprechen, indem du sagst, wie deine Urlaubsplanung aussieht und du deinen Urlaub schon verplant hast.

Grüße

WeDo

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