Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zwangsurlaub
mumble:
Wie verhält es sich bei Überstundenausgleich?
Kann der Arbeitgeber mich in den Überstundenausgleich schicken obwohl ich nicht will?
In unseren Dienstvereinbarungen ist dazu nichts geregelt.
M.E. kann der AG im Rahmen des Direktionsrecht Überstundenausgleich anordnen.
Spid:
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto?
mumble:
--- Zitat von: Spid am 18.03.2020 08:07 ---Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto?
--- End quote ---
Ja, es gibt auch eine Dienstvereinbarung zum Arbeitszeitkonto. In der Präambel steht:
Über die Abbuchung der Zeit entscheidet die/der Beschäftigte im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten.
Spid:
Mithin kann der AG nicht darauf zurückgreifen. Wohl kann er aber durch sein Direktionsrecht auf solche Stunden zurückgreifen, die (noch) nicht auf ein entsprechendes Konto gebucht sind - und natürlich innerhalb des Ausgleichszeitraums die Arbeit anders verteilen, sofern er sein Direktionsrecht dahingehend noch nicht ausgeübt hat.
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