Hallo!
Ist es rechtlich möglich, dass eine Stadt ihre Angestellten aufgrund der Coronakrise in den Zwangsurlaub schicken darf?
So weit ich verstanden habe, solle der Resturlaub zunächst aufgebraucht werden - nachvollziehbar!
Aber kann man gezwungen werden, 1-3 Wochen Zwangsurlaub zu nehmen bzw. Minusstunden zu machen, damit das Amt nur auf Minimalbetrieb gefahren wird? (Aufgrund des Schutzauftrages des Staates ist ein Mindestbesetzung erforderlich.)
Danke im Voraus!