Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
AL III
grafesox:
Hallo zusammen,
in Bayern spricht sich herum, dass die BVS einen Angestellenlehrgang 3 plant.
Vorteil hier wäre der Zugang zu Stellen, welcher der 4. QE entsprechen würden.
Da ich vor kurzem den AL II erfolgreich beendet habe, wäre dies für mich eine weitere Herausforderung, die ich gerne wahrnehmen würde. 8)
Hier im Forum finde ich zu dieser Thematik leider noch nichts... Gibt es etwas vergleichbares in anderen Bundesländern bzw. hat hier auch schon jemand davon gehört und weiß mehr???
Spid:
Es gibt bei TB keine QE 4 oder etwas, was damit vergleichbar wäre. Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Für die Eingruppierung wäre ein solcher Lehrgang unbeachtlich.
iro38:
Zustimmung zu Spid.
Nicht nur in Bayern ist ein „AL III“ im Gespräch. Zzt. aber eher Gedankenspiele, aus meiner Sicht.
Eine bundesweite Regelung für den AL II wäre erstmal ganz gut.
inter omnes:
Das scheint momentan doch eher Wunschdenken zu sein. Zumal ein etwaiger AL III für die Kommunen de lege lata praktisch keinen Vorteil bringt. Die bayerische Gemeindeordnung schreibt vor, ab welcher Größe eine Kommune jemanden mit der Qualifikation für die 4. QE (=ehemals höherer nichttechnischer Dienst) beschäftigen muss.
Die Beschäftigung kann zwar durchaus als TB erfolgen, aber ein AL III würde laufbahnrechtlich gerade nicht die Qualifkation für die 4. QE verleihen.
Davon abgesehen stellt sich natürlich die Frage der Notwendigkeit eines solchen AL III. Der Bedarf der 4. QE lässt - gerade in Bayern - problemlos mit den dafür ausgebildeten Volljuristen decken.
Schwabe:
Wie wäre dann der Abschluss-Titel? höherer Verwaltungsfachwirt oder Verwaltungsfachfachwirt?
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