Hallo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen informativen Antworten. Ich bin neu hier im Forum und muss wirklich sagen, dass ich es TOP finde, wie sachlich hier argumentiert wird!!!
Zur ursprünglichen Frage wollte ich noch hinzufügen:
Soweit ich es mitbekommen habe, gibt es in der Beamtenlaufbahn für die 3. QE eine modulare Qualifizierung, welche den Weg in die 4. QE ermöglicht.
Ich habe es so verstanden, dass dieser Weg den Angestellten durch den AL III auch ermöglicht werden könnte.
Zur Antwort auf die Besetzung mit Volljuristen:
Von Kollegen(Personalrat ->Vorstellungsgespräche) habe ich erfahren, dass Volljuristen meist nicht wirklich geeigneter sind als Verwaltungsfachwirte, da Sie die Behördenstrukturen nicht wirklich verstehen, sowie das "Verwaltungsdenken" schlicht nicht besitzen.
In meiner Kommune ist auch ein "Jurist", welcher komplett untergeht. Ob es an ihn persönlich liegt, oder an seinen fachlichen Ausbildung kann ich nicht wirklich beurteilen.
Ich will hier klar stellen: Ich sehe mich auf keinen Fall fachlich auf einer höhe mit einem Juristen und will diese in keinster Weise schlecht reden.
Ich bin jedoch der Überzeugung, dass man mit Juristen bei Verwaltungsspezifischen Kenntnissen durch eine weitere Ausbildung auf ein Niveau kommen könnte.