Eingruppierung eines bisher falsch eingruppierten Mitarbeiters

Begonnen von Wuestenfuchs, 18.03.2020 08:44

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Lars73

@Organisator
Ich verstehe E15 Fallgruppe 2 im Teil A der Entgeltordnung so, dass es dort nicht auf die Erfüllung der Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten ankommt.

Organisator

Zitat von: Lars73 am 18.03.2020 10:23
@Organisator
Ich verstehe E15 Fallgruppe 2 im Teil A der Entgeltordnung so, dass es dort nicht auf die Erfüllung der Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten ankommt.

Interessant, wieder etwas gelernt. Bin nur im Bereich Bund unterwegs, aber gut zu wissen, dass es bei den Kommunen anders laufen kann.

Wuestenfuchs

ja, insoweit kann ein Betriebswirt dieser EG zugeordnet werden. Könnt ihr mir aber bitte noch den genauen Umgang mit der Ausbildungs- u. Prüfungspflicht erklären? Kann diese einer Eingruppierung nach E10 usw. entgegenstehen?

Spid

Ja. Sie ist in Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO normiert.