Hallo zusammen,
wie würde sich folgender Fall in der Praxis darstellen?
Geplant ist, einen Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis neu einzustellen auf eine nach A10 bewertete Stelle. Eine Bewertung im Angestelltenverhältnis gibt es nicht, lediglich die A10 im Beamtenverhältnis. Eine Verbeamtung des Bewerbers kann jedoch nicht erfolgen, da die Höchstqualifikation des neuen Mitarbeiters eine Weiterbildung zum Betriebswirt ist. Nehmen wir mal vorbehaltlich an, die A10-Stelle würde im Angestelltenverhältnis eine E10 sein.
1) Kann ich jemanden als Betriebswirt nach der Entgeltordnung einstellen und nach E10 zahlen? Ist das kompatibel mit der neuen Entgeltordnung?
Im Falle dessen, dass eine Eingruppierung nach E10 nicht möglich wäre:
2) Was geschieht, wenn dieser Mitarbeiter bei seinem bisherigen Arbeitgeber (fälschlicherweise) bisher aber auch schon nach E10 gezahlt wurde? Kann ich ihn dann einfach einer anderen Entgeltgruppe (E9a, E9b, E9c?) zurordnen?
3) Welche EG kann ich diesem potentiellem Mitarbeiter überhaupt zuordnen?
Besten Dank für eure Antworten.