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Minusstunden in Zeiten von Corona

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Zettelpuppe:
Hallo,
kurz zur Ausgangslage: ich arbeite im öD bei einem kommunalen Arbeitgeber, wir haben Gleitzeitkonten, die natürlich in der aktuellen Lage genutzt werden sollen. Nun haben aber nicht alle Kollegen so viele Überstunden aufgebaut, dass sie damit mehrere Wochen überbrücken könnten. Von oben kam die Anweisung (da die Arbeit auch immer weniger wird): Wer seine Arbeitszeit nicht sinnvoll nutzen kann, soll sich früher ausloggen und Minusstunden machen. Bei uns bricht allerdings gerade so viel weg, dass wir nur ca. 4 von 8 Sollstunden täglich gut füllen können. Aussicht auf Besserung besteht in der aktuellen Lage nicht, eher wirds schlimmer.

Wir würden damit massiv Minusstunden aufbauen, die nur schwer oder gar nicht wieder aufgearbeitet werden können. Kann der AG das verlangen? Dass Urlaub genutzt werden soll/kann, ist klar, aber nicht in jedem Fall möglich.

Vielen Dank für die Hilfe :)

Spid:
Sofern die Vereinbarun zur Gleitzeit es dem AG nicht ermöglicht, einseitig mit entsprechenden Stunden zu verfahren, kannst Du auch Deine Arbeitsleistung am Arbeitsplatz anbieten. Schickt der AG Dich dann dennoch nach Hause, gerät er in Annahmeverzug.

Kati L:
Hallo Zettelpuppe,

bei mir ist es genau so. Mein AG hat alle Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Nun sind wir angehalten, drastisch Stunden abzubauen und nicht die normale Tagesarbeitszeit zu stempeln. Folgendes habe ich gefunden:

Wenn der Arbeitgeber von sich aus den Betrieb schließt und Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen können, befindet sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Das heißt: Die Arbeitnehmer sind nicht krank, könnten und würden gerne arbeiten – der Arbeitgeber kann ihnen das aber nicht ermöglichen. Es ist nicht Schuld der Arbeitnehmer, sondern das Unternehmen kommt in Verzug, das Arbeitsangebot anzunehmen. Die ausfallenden Tage sind kein Urlaub und auch kein Überstundenabbau.

Die Frage ist, ob das ebenfalls für den ÖD gilt.

Viele Grüße
Kati

WasDennNun:

--- Zitat von: Kati L am 19.03.2020 15:57 ---Die Frage ist, ob das ebenfalls für den ÖD gilt.

--- End quote ---
Nein, die Frage ist wie die Vereinbarung zwischen Dir und deinem Ag ist.
Es gibt im ÖD welche, da kann der AG sagen: Du arbeitest heute nur 6h und morgen 10h und es gibt welche da kann er das nicht.

Zettelpuppe:
Danke euch. Recht viel schlauer bin ich noch nicht, aber ich weiß, dass mein AG dran ist, das zu klären. Am Arbeitsplatz kann ich gerade nicht zur Verfügung stehen, da ich zur Risikogruppe gehöre.

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