Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zum Höhergruppierung (wie so häufig hier im Forum).
Ich kann eine Stelle antreten, welche mit einer Höhergruppierung verbunden ist.
Im Schreiben der Personalabteilung (nicht mehr erreichbar, da jetzt alle im Home-Office und haben offensichtlich die Telefone vergessen umzustellen) erhalten und dort steht folgender Satz:
Für die Dauer des kommissarischen Einsatzes wird Ihnen eine persönliche Zulage gemäß 14 TV-L gezahlt.
Kommissarischer Einsatz habe ich schon häufiger gelesen, allerdings nie im Zusammenhang mit einer EG 8 Stelle.
Die Höhergruppierung erfolgt dann nach erfolgter Einarbeitung und Bewährung.
Ist so etwas normal, denn es handelt sich hierbei nicht um entferntesten um eine Stelle mit Führungsverantwortung.
Eine Einarbeitung dauert vielleicht einen Monat, bis man das Aufgabengebiet selbstständig führen kann.