Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeit, unregelmäßige Schichten, 2020
gehubder:
Hallo,
ich arbeite in einer Leitstelle in Bayern. Ich werde im Laufe des Jahres, Montag bis Sonntag, eingesetzt, 0 - 24 Uhr.
mal 10 Stunden, mal 6 Stunden, mal 8 oder auch mal 11 Stunden. Je nach dem wie der berechnete Bedarf ist.
Die Verteilung der Schichten ist unregelmäßig. Im Vertretungsfall kommt auch mal eine Nachtschicht dazu.
Ich habe zum 31.3. gekündigt.
Meine Frage ist jetzt:
Wie berechnet sich die zu erbringende Stundenzahl?
Ich habe die reg Arbeitstage, Mo-Fr, ohne Feiertge, von Januar bis März zusammen gerechnet und bin bei knapp 491,4 Stunden für die 3 Monate gelandet. Bei 63 Arbeitstagen.
Der Arbeitgeber hat die Gesamtstunden des Jahres durch 4 geteilt und mitgeteilt, dass ich 505 Stunden zu erbringen hätte.
Was ist nun richtig? Und wo steht es beschrieben?
Bedanke mich für eure Hilfe im Voraus!
Spid:
Es handelt sich um 39 bzw. 40 Stunden pro Woche, §6 Abs. 1 TVÖD. Allein darauf ist abzustellen. Der Ausgleichszeitraum nach §6 Abs. 2 TVÖD dient nur der Ermittlung der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit. Bleiben am Ende des Arbeitsverhältnisses Plusstunden, sind sie auszugleichen, bleiben Minusstunden, ist das grundsätzlich das Problem des AG, es sei denn, es wurde etwas anderes wirksam vereinbart.
gehubder:
Danke schonmal.
Jetzt steht unter 2 aber folgendes:
1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. 2Abweichend von Satz 1 kann bei Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.
Wie ist das zu verstehen? Danach zu gehen, hat mein Arbeitgeber Recht. Oder?
Über deine Meinung würde ich mich sehr freuen!
Spid:
Ich habe doch ausgeführt, wozu Abs. 2 dient.
gehubder:
Hier mal die Mail meines Arbeitgebers...:
Die Stunden für ein komplettes Jahr ergeben sich wie folgt:
Das Jahr, nicht das Schaltjahr, hat 52 Wochen. Um die Schaltjahre auszugleichen ist man hergegangen und hat dieses auf vier Jahre verteilt und die Wochenzahl von 52 auf 52,1786 und die Jahrestage auf 366,25 angehoben.
Als Angestellter hat du in Vollzeit eine 39h-Woche.
Diese 39h mit den 52,1789 multipliziert ergibt die Stunden für dein Jahresstundenkonto von 2034:58h. Diese Stunden kannst du an jedem Tag einbringen, egal ob Wochenende oder Feiertag.
Die Problematik liegt jetzt darin, dieses Stundenkonto auf ein paar Monate herunter zu kürzen. Das Programm geht nun her und berechnet die restlichen Tage des Jahres (ab 01.04.2020=366,25-91,25=275 Tage). Diese 275 Tage werden mit dem Tagessoll (39h/7 Tage=5,567=5:34h) multipliziert = 275x 5,567=1530,925
Diese Zahl wird wiederum vom Jahressoll abgezogen und ergibt deine Stundenzahl bis einschließlich März (2034:58-1530:49) = 504:09 (Beachte die Rundungen)
Für dich stehen jetzt -11:12h
Ich bin gespannt auf deine Antwort...Danke!
Am besten sendest du mir deine Paypaladresse damit ich dir ein Trinkgeld zukommen lassen kann...;-)
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