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Arbeit trotz Freistellung
Isie:
Solange wir nicht wissen, wovon die TE freigestellt worden ist, bringt das hier alles gar nichts. Da können wir zitieren, was wir wollen.
Spid:
Da „Freistellung“ im arbeitsrechtlichen Kontext genau eine Bedeutung hat, wissen wir, wovon der TE freigestellt ist. Du hast eine Schilderung behauptet, diese kannst Du völlig unabhängig davon zitieren, um zu belegen, daß Du nicht gelogen hast.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 23.03.2020 07:45 ---Nein, derlei ist nicht geschildert worden. Dir steht es frei, durch Zitat das Gegenteil zu beweisen. Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.
--- End quote ---
--- Zitat von: Anis11 am 22.03.2020 14:39 ---In der Vereinbarung steht nur, dass die Möglichkeit zur Leistung von Teleheimarbeit mit dem Vorgesetzten geklärt werden soll.
--- End quote ---
Nun, was ist diese Schilderung denn?
Spid:
Steht doch da: Die Möglichkeit zur Leistung von Telearbeit soll geklärt werden. Was nicht da steht, ist das, was Du behauptet hast, nämlich daß der TE in Absprache mit dem Vorgesetzten Telearbeit leisten solle. Das wäre ja angesichts der Freistellung auch Unsinn.
Kryne:
Also bei uns sind die "Risikogruppen" nun auch "freigestellt".
Es gibt dazu weder eine schriftliche Vereinbarung, noch sonst irgendwas. Ihnen wurde einfach gesagt, dass sie die nächsten 4 Wochen nicht auf die Arbeit kommen müssen, aber für telefonische Rückfragen der Kollegen oder Vorgesetzten zu gewissen Kernzeiten erreichbar sein müssen.
Umgangssprachlich wird das halt von allen "freigestellt" genannt, ist aber ja keine echte "Freistellung", weil ja weiterhin die Telefonbereitschaft gegeben sein muss.
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