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[Allg] Beamte in die gesetzliche Rente?

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2strong:

--- Zitat von: Organisator am 24.03.2020 09:57 ---Wie sehen denn diese Überlegungen aus? 30 % Rücklage, verzinst und verzinseszinst über durchschnittlich 45 Jahre sollte doch schon was bringen...

--- End quote ---

Zugrunde liegen Berechnungen der auf versicherungsmathematische Gutachten spezialisierten Heubeck AG und im Prinzip spiegelt sich darin das von Karsten skizzierte Problem:
Während ursprünglich mal mit nennenswerten Rechnungszinsen kalkuliert wurde, die Eine Rücklagenzuführung i.H.v. 30% der aktiven Bezüge als ausreichend erscheinen ließen, um mit Erreichen des Ruhestands Kostendeckung zu erreichen, ist die Quote in den letzten Jahren aufgrund des Niedrigzinsumfeldes nach oben geschnellt, so dass aktuell ca. 67% der aktiven Bezüge der Rücklage zugeführt werden müssen. Das ist praktisch die komplette Versorgung, denn es erreicht ja nicht jeder den Höchstversorgungssatz von 71,75%.

Aber so ist es eben und Transparenz hilft bei der Entscheidungsfindung. Gesetzliche Rentenversicherung für Beamte ist schließlich auch keine Lösung.

Organisator:

--- Zitat von: 2strong am 24.03.2020 12:08 ---Zugrunde liegen Berechnungen der auf versicherungsmathematische Gutachten spezialisierten Heubeck AG und im Prinzip spiegelt sich darin das von Karsten skizzierte Problem:
Während ursprünglich mal mit nennenswerten Rechnungszinsen kalkuliert wurde, die Eine Rücklagenzuführung i.H.v. 30% der aktiven Bezüge als ausreichend erscheinen ließen, um mit Erreichen des Ruhestands Kostendeckung zu erreichen, ist die Quote in den letzten Jahren aufgrund des Niedrigzinsumfeldes nach oben geschnellt, so dass aktuell ca. 67% der aktiven Bezüge der Rücklage zugeführt werden müssen. Das ist praktisch die komplette Versorgung, denn es erreicht ja nicht jeder den Höchstversorgungssatz von 71,75%.

Aber so ist es eben und Transparenz hilft bei der Entscheidungsfindung. Gesetzliche Rentenversicherung für Beamte ist schließlich auch keine Lösung.

--- End quote ---

Interessant, danke für den Beitrag. Auch teile ich deine Einschätzung hinsichtlich der Transparenz.

Ein paar Punkte gebe ich zu Bedenken / diskutieren
- Die Niedrigzinsphase ist aktuell zwar lang, aber ein gesamtes Erwerbsleben dauert länger als 10-20 Jahre.
- Niemand zwingt den Fond, die Rücklagen in festverzinsliche Produkte zu investieren
- 20 % Beitrag sorgen für ein Rentenniveau von ca. 50 % des letzten Einkommens. 30 % Rücklagen sollen also entsprechend mehr schaffen.

2strong:
Zu Deinen Hinweisen:

ad 1
Korrekt. Es gab schon Zeiten, wo durch die Zinsen tatsächlich wesentliche Haushaltsentlastungen erreicht wurden und die können auch wieder kommen. Nichtsdestotrotz bleibt die derzeitige Rücklage unzureichend. Er wird es allerdings auch eher verkraften können als die Länder.

ad 2
In der Regel existieren für solche Fonds sehr rigide Anlagerichtlinie, die auch der Rechnungshof in dieser Form erwartet.

ad 3
Vergiss nicht: die gesetzliche Rente ist umlage-, nicht beitragsfinanziert. Daher bedarf es 20% Beitrag von 40 Mio. Erwerbstätigen (+ 100 Mrd. € Steuerzuschuss), um 20 Mio. Rentnern ein Niveau von 50% des Durchschnitts zu gewähren. Bei Beamten soll dagegen mit 30% Rücklage ohne Verzinsung 70% Versorgung gezahlt werden. Das geht nicht auf.

Unterbezahlt:
Moin! Der Focus-Artikel ist ja echt grausig. Die hatten journalistisch auch schon bessere Zeiten.

Die Diskussion an sich gibt’s ja schon ewig.

Aufgrund verschiedener Gründe ist die Pension im Durchschnitt einfach wesentlich höher als die Rente. Die Diskussion darum ginge jetzt zu weit. Da ist neben den bekannten Fakten auch leider viel zu viel Stammtischparole dabei.

Mich interessieren hier jedoch auf juristischer Ebene mehrere Fragen zur Thematik und ich hoffe das Thema und den Fragesteller hier nicht zu hintergehen.

Sollte man hier nun tatsächlich den großen Wurf wagen, sind wir uns vermutlich alle einig, dass die Ruhestandsbezüge in der Folge drastisch sinken werden. Niemand der bei Verstand ist, willigt da ein.

1) Bestandsbeamte ohne Einwilligung in die gesetzliche Rentenversicherung überführen stelle ich mir mit meinen bisherigen Kenntnissen des Beamtenrechts juristisch sehr schwieirg vor. Gegenteilige Auffassungen?

2) Föderalismus: Gäbe es dabei dann Unterschiede zwischen den Bundes- und Landesbeamten? Der Bundesgesetzgeber kann ja nicht so einfach die Rechtsgrundlagen für das jeweilige Landesbeamtengesetz verändern und die Landesbeamten in die Rentenkasse zwingen. Hier wäre dann wieder eine Konsenslösung oder eine Föderalismusreform fällig. --> Stichwort: Wer zahlt die Beiträge<---

3) Wäre eine Ungleichbehandlung zwischen Neubeamten (dann von Beginn an GKV+Rente) und den Bestandsbeamten (PKV+bisherige Pensionsregelung) juristisch haltbar?


Ansonsten möchte ich den Fragesteller beruhigen. Das Gepolter rund um "alle Beamten in die GKV + Rentenkasse" ist ein medialer Dauerbrenner seit Jahrzehnten. Jedoch traut sich dann am Ende niemand ran.

2strong:

--- Zitat von: Unterbezahlt am 24.03.2020 23:19 ---1) Bestandsbeamte ohne Einwilligung in die gesetzliche Rentenversicherung überführen stelle ich mir mit meinen bisherigen Kenntnissen des Beamtenrechts juristisch sehr schwieirg vor. Gegenteilige Auffassungen?

--- End quote ---
Nein.


--- Zitat von: Unterbezahlt am 24.03.2020 23:19 ---2) Föderalismus: Gäbe es dabei dann Unterschiede zwischen den Bundes- und Landesbeamten? Der Bundesgesetzgeber kann ja nicht so einfach die Rechtsgrundlagen für das jeweilige Landesbeamtengesetz verändern und die Landesbeamten in die Rentenkasse zwingen. Hier wäre dann wieder eine Konsenslösung oder eine Föderalismusreform fällig. --> Stichwort: Wer zahlt die Beiträge<---

--- End quote ---
Ja.


--- Zitat von: Unterbezahlt am 24.03.2020 23:19 ---3) Wäre eine Ungleichbehandlung zwischen Neubeamten (dann von Beginn an GKV+Rente) und den Bestandsbeamten (PKV+bisherige Pensionsregelung) juristisch haltbar?

--- End quote ---
Ja.

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