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[Allg] Beamte in die gesetzliche Rente?

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yamato:
Die sogenannten Beamtenpriviligien bekommt der Beamte ja nicht geschenkt. Er muss sie mit lebenslanger Treue zum Dienstherrn, Streikverbot und Treue zur FDGO vergelten.
Dafür garantiert ihm der Dienstherr eine lebenslange Alimentation.
Die gesetzliche Rente würde gegen letzteres verstossen, das Dienstverhältniss wäre mit Eintritt in die Rente beendet, dioe Alimentation nicht mehr garantiert.
Ohne die Lebenszeitgarantie kann m.E. auch die "arbeitsrechtlichen" Einschränkungen der Beamten nicht mehr begründen.
Wenn man wirklich soweit gehen will muss man die Verfassung ändern und einfach keine neuen Beamten mehr ernennen. Geht in anderen Ländern dieser Welt ja auch ohne.

Organisator:

--- Zitat von: yamato am 25.03.2020 06:55 ---Die sogenannten Beamtenpriviligien bekommt der Beamte ja nicht geschenkt. Er muss sie mit lebenslanger Treue zum Dienstherrn, Streikverbot und Treue zur FDGO vergelten.

--- End quote ---

Richtig. Dies nennt man die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und diese sind im Grundgesetz verankert. Statt an diesen Grundsätzen zu rütteln steht es doch dem öffentlichen Arbeitgeber frei, überwiegend Tarifbeschäftigte einzustellen.

Lars73:
Man kann natürlich auch das GG anpassen.

Feidl:

--- Zitat von: Unterbezahlt am 24.03.2020 23:19 ---3) Wäre eine Ungleichbehandlung zwischen Neubeamten (dann von Beginn an GKV+Rente) und den Bestandsbeamten (PKV+bisherige Pensionsregelung) juristisch haltbar?
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Ja, aber wieivel Neubeamten wird es denn noch geben? Wer nimmt denn noch die Nachteile des Beamtendaseins in Kauf, wenn die Vorteile abgebaut werden?




--- Zitat von: PaddyB am 23.03.2020 17:22 ---Aber worüber ich mir halt Sorgen mache ist, dass ich diese Rentenbeiträge wirklich bezahlen müsste. Ich kenne mich da jetzt nicht aus, ob da irgendetwas in einem Fond geht. Auf meiner Abrechnung steht da nix. Aber das hört sich ja eurer Meinung wohl so an, als ob ich damit jetzt erstmal nicht rechnen müsse, dass ich stumpf 400 Euro weniger zur Verfügung hätte. Beruhigt mich etwas. Bzgl. Kauf einer Wohnung kalkuliert man ja schon damit, dass man nicht auf einmal deutlich weniger zur Verfügung hat....
--- End quote ---
Wenn einfach so die Beamten in die gesetzliche Rente einzahlen müssen, ohne das ihre Bezüge dementsprechend erhöht werden, würde es einen enormen Aufstand und Protest geben, den die Politik nicht will. Deswegen wird es nicht so kommen und du brauchst dir keine Sorgen zu machen, dass du plötzlich deutlich weniger netto hast.




--- Zitat von: Lars73 am 25.03.2020 09:07 ---Man kann natürlich auch das GG anpassen.

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Was eine 2/3 Mehrheit braucht, und die Zustimmung der Länder. Auf solch gravierenden Schritt wird man sich kaum so umfassend einigen können.

WasDennNun:

--- Zitat von: Feidl am 25.03.2020 09:10 ---
--- Zitat von: Unterbezahlt am 24.03.2020 23:19 ---3) Wäre eine Ungleichbehandlung zwischen Neubeamten (dann von Beginn an GKV+Rente) und den Bestandsbeamten (PKV+bisherige Pensionsregelung) juristisch haltbar?
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Ja, aber wieivel Neubeamten wird es denn noch geben? Wer nimmt denn noch die Nachteile des Beamtendaseins in Kauf, wenn die Vorteile abgebaut werden?

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Welche Vorteile? Welche Nachteile?

Vorteil lebenslange Alimentation, ob man es via GKV oder PKV macht, ist doch egal, wenn der Staat da die Leistungen kürzt, weil sie bei der restlichen Bevölkerung auch gekürzt wird, dann sehe ich da keine Probleme.
Er kann ja auch die Beihilfe auf GKV Niveau halten, wo ist da der Vorteil für den beamten?

Und ob Pension oder Rente, auch egal, solange das Versprechen der Lebenslangen Alimentation nicht gebrochen wird, wo ist da das Problem?
Man könnte ja auch die Pension weiter ans Rentenniveau drücken.
Der Vorteil ist ja die Höhe der Pension,
a) weil nicht die Lebensleistung zählt, sondern die letzte Besoldung.
b) man ziemlich schnell, sehr viel Bekommt, sollte man Dienstunfähig werden.
Diese beide Dinge wird der Staat schwerlich kürzen, aber die höhe des Anspruches, da kann er doch jederzeit weiter nach unten schrauben (so bis auf 65% wäre sicherlich derzeit mit dem GG vereinbar und anstelle von 40  45 Dienstjahre wäre zukünftig ja auch darstellbar)
Das wird sicherlich alles beizeiten kommen, da wird die Entwicklung in der Bevölkerung nachgezogen.

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