Wenn der AN seine Arbeitskraft anbietet und der AG sie nicht annimmt, sind die Arbeitsstunden zu vergüten. Um zumindest Überstundenzuschläge zu sparen, sei dem AG aber geraten, den AN ausdrücklich nach Hause zu schicken bzw. ausdrücklich den Annahmeverzug zu erklären und ihn an der Arbeitsaufnahme zu hindern. Voraussetzung für Überstundenzuschläge ist nämlich, daß sie tatsächlich geleistet wurden.