Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.
Ich glaube, wir alle können uns sicher sein, dass es in zwei Wochen nicht besser geworden ist, das Ganze dauert dann mal locker sechs Monate, in diesen sechs Monaten lagen Stellenbesetzungen auf Eis, wie soll man da bitteschön eine Chance haben, einen Job zu finden? Und wenn der Restanspruch von AlG I noch sechs Monate betrog, man dann aber AlG II beantragen muss, obwohl man in diesen sechs Monaten einen Job gefunden hätte, es einem aber verwehrt wurde ... ja, IMHO wäre das unfair!