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Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?

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BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 27.03.2020 15:36 ---Shokobon hat sich nur bei der Höhe des Kindergeldes geirrt, ansonsten sind seine Zahlen ja korrekt.
(Mir schleierhaft wieso man da so rumpöbelt und dann auch noch was von Diskurs faselt)


--- End quote ---

Unter Anderem weil du mit Fake News so weiter machst. Habe mir doch nur einen von etwa 10 sachlichen Fehlern von Schokobon rausgesucht. SOllen wir den nächsten nehmen? 1000 € Unterhaltskosten für 4 Personen? Sind bei uns maximal 625 € - in einigen Gegenden das Landes noch weniger.

Und wenn hier nicht langsam verstanden wird, daß öffentlicher Dienst und der vielfach vorkommende Verfall in H4 mit Aufstockung nicht existent seins sollte, pöbel ich noch mehr 8)

2strong:

--- Zitat von: Schokobon am 27.03.2020 17:25 ---Wo war noch gleich die Rede vom „Regelfall“?

Ich dachte ich hätte geschrieben, dass die Konstellation auf „viele“ zutrifft und da dann „regelmäßig“ sowieso aufgestockt werden muss.

--- End quote ---

Falsch gedacht:

--- Zitat von: Schokobon am 24.03.2020 18:57 ---Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.

--- End quote ---
Ohnehin - also unabhängig vom vorangehenden Halbsatz - regelmäßige Aufstockung. Unfug!

Schokobon:
Ja, das ist Unfug.
Sonnenklar, dass das Wort „ohnehin“ den vorangehenden Halbsatz ausblendet.
Beeindruckend wie messerscharf du die Worte analysiert hast und jetzt Licht ins Dunkel bringst.
Besonders nachdem du eine für den angenommenen Sachverhalt völlig unbeachtliche Statistik angeführt hast. Brillante Wendung in diesem geistreichen und immer niveauvollen Austausch.

WasDennNun:

--- Zitat von: Schokobon am 27.03.2020 17:25 ---
--- Zitat von: 2strong am 27.03.2020 16:04 ---Kritisiert wurde nicht die Tatsache, dass es solche Konstellationen geben kann, sondern die Behauptung, es handle sich dabei um einen Regelfall.

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Wo war noch gleich die Rede vom „Regelfall“?

Ich dachte ich hätte geschrieben, dass die Konstellation auf „viele“ zutrifft und da dann „regelmäßig“ sowieso aufgestockt werden muss.

--- End quote ---
Ich schätze, dass die Konstellation auf wenige als 1% zu trifft und dass auch nur für weniger als 10% der Dauer ihres Erwerbslebens.

Oder anders gesagt:
Wie viel Prozent der Bevölkerung hat mehr als ein Kind in einem Alter wo es noch nicht in eine Krippe untergebracht werden kann?
Und wo ein Elternteil zu hause bleiben muss!
Nach Elternzeit etc.... (alle anderen haben sich die Lebenssituation ja selber ausgesucht, so wie der EG13er mit eine Wohnung für 2000€ monatlich, der H4 beantragen könnte, wenn er arbeitslos werden würde)

Das sind doch die, die du meinst? die regelmäßig aufstocken müssten...

Wie viele davon sind im öD? und wie viele davon im unteren EG Bereich.

Von daher glaube ich das es sehr wenige und nicht viel sind.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 27.03.2020 18:55 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 27.03.2020 15:36 ---Shokobon hat sich nur bei der Höhe des Kindergeldes geirrt, ansonsten sind seine Zahlen ja korrekt.
(Mir schleierhaft wieso man da so rumpöbelt und dann auch noch was von Diskurs faselt)


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Unter Anderem weil du mit Fake News so weiter machst. Habe mir doch nur einen von etwa 10 sachlichen Fehlern von Schokobon rausgesucht. SOllen wir den nächsten nehmen? 1000 € Unterhaltskosten für 4 Personen? Sind bei uns maximal 625 € - in einigen Gegenden das Landes noch weniger.

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Oha, jetzt kommt es raus, du lebst in einem anderen Land oder in einer anderen Realität?
Was ist hieran Fake News:
Der Regelbedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist 389€ und für Kinder unter 5 nicht 250€. Oder etwas nicht?
Alles Fake? Bitte kläre mich auf, ich bin überrascht.

Ist das bei euch anders? Das sind doch ohne Kosten für angemessenen Wohnraum schon mehr als 625€

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