Denn die paar People für die deine obige Aussage - aufgrund ihres ÖD Gehaltes - zutrifft, ist mitnichten etwas, was regelmäßig zu nennen ist.
Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel:
Bedarf 4 köpfige Familie:
Vater: 389,-
Mutter: 389,- (nicht erwerbstätig)
2 Kinder U5: 500,-
= 1.278,00 Euro
+ Unterkunft: 1.000,- Euro
= Gesamtbedarf: 2.278,00 Euro
abzgl. 2 KiG: 388,-
= 1.890,00 Euro Lücke zum Gesamtbedarf
Runden wir ab auf 1.800,00 Euro
Man müsste also 1.800,- Euro ALG 1 kriegen um nicht aufzustocken zu müssen.
Ab welcher EG im TVÖD hat man so ein ALG 1?
Für alle, die das nicht erreichen würden, würde sich die Arbeitslosenversicherung rechnerisch nicht lohnen, wenn sowieso aufgestockt werden muss.
Und diese könnten bei der AV aussteigen
Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Scherzkeks. Und stimmt nicht mal, wichtig ist die Gegenüberstellung von Einnahmen und dem Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft. Das hat mit dem Existenzminimum zunächst nichts zu tun.
ge|mein|hin
Bedeutung:
im Allgemeinen; für gewöhnlich
Gewissermaßen: Landläufig
Und stimmt natürlich.
Oder willst du behaupten ALG 1 sei kein anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II und würde nicht dem Bedarf gegenübergestellt werden?