Da wird nicht mit zweierlei Maß entschieden.
Ganz entscheidend ist, ob eine gym. Oberstufe vorhanden ist oder nicht.
Nur weil Sie eine gymnasiale Lehrbefähigung haben, heißt nicht, dass Sie mehr verdienen sollen, als die Sek I Lehrkräfte an derselben Schule.
Erst wenn eine gym. Oberstufe zustande kommt, dann gibt es die E13 wieder.
Ebenfalls steht es Ihnen frei, eine Versetung an einer Schule Ihrer Lehrbefähigung entsprechend zu wünschen..