Hallo zusammen,
Mitarbeiterin hat zwei Jahre Elternzeit beantragt und ist seit 10.9.2018 in Elternzeit. Die Mitarbeiterin beendet ihre Elternzeit vorzeitig zum 23.4.2020, da sie erneut schwanger ist.
Für den Zuschuss zum Elterngeld sollen ja die letzten 3 abgerechneten Monate herangezogen werden. Sind ja nun einige tarifliche Lohnerhöhungen darüber gegangen.
Welches Gehalt muss den zur Berechnung herangezogen werden?
Das Gehalt aus 2018 oder 2020?
Danke