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AG (Kommune) ordnet Urlaub an aufgrund Corona-Schließung
Hellmi:
Hallo in die Runde,
ich arbeite im Kindergarten eine Kommune.
Wir haben heute die Information bekommen, dass wir unseren Jahresurlaub (3,5 Wochen, die eigentlich fest im Juni feststanden) nun nehmen müssen aufgrund der Schließung der Kindergärten.
Es ist auch möglich angesammelte Überstunden abzubauen - ins Minus dürfen wir nicht gehen.
Nun meine Frage in die Runde:
Darf die Kommune uns einfach ohne Einwilligung dazu zwingen Urlaubs zu nehmen?
Es wird nun von einem Betriebsurlaub gesprochen, und unser Anspruch auf Urlaub im Juni wird gestrichen, mit der Begründung, dass dann ja auch viele Familien keinen Urlaub mehr nehmen und diesen aufgrund der aktuellen Lage ja jetzt schon nehmen müssen.
Ich finde das alles sehr merkwürdig und bin über Informationen wie wir/ich uns jetzt verhalten sollen sehr sehr dankbar!
Allen viel Kraft und Gesundheit!
Ein angenehmes Wochenende,
wünscht Florian!
Spid:
Nein.
Hellmi:
Und wie sollten wir uns am besten verhalten?
AG schriftlich anbieten, dass wir trotzdem zur Arbeit kommen und anderweitige Aufgaben erledigen?
Eine etwas genauere Info wäre super :-)
Spid:
Dem AG schriftlich mitteilen, daß er die Betriebsferien nicht zeitgerecht vorher angekündigt hat, Du auf dem für Juni genehmigten Urlaub bestehst und die unzulässige Verlagerung des Betriebsrisikos des AG auf die AN nicht hinnimmst. Zudem weist Du den AG darauf hin, daß Du Dir vorbehältst, seine Antwort sowie alle übrigen mit seinem rechtswidrigen Tun im Zusammenhang stehenden Dinge zu veröffentlichen, um das berechtigte Bedürfnis der Öffentlichkeit an Informationen über rechtswidriges und schäbiges Verhalten öffentlicher Stellen zu befriedigen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 27.03.2020 15:21 --- um das berechtigte Bedürfnis der Öffentlichkeit an Informationen über rechtswidriges und schäbiges Verhalten öffentlicher Stellen zu befriedigen.
--- End quote ---
wunderbare Formulierung ;D
Peinlicherweise war neulich im öffRechtl. TV ein Rechtsanwalt zu hören (und zu sehen), der undifferenziert gesagt hat, dass ein AG Zwangsurlaub aus betrieblichen Gründen anordnen kann.
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