Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

AG (Kommune) ordnet Urlaub an aufgrund Corona-Schließung

<< < (2/9) > >>

Spid:
Das kann er grundsätzlich auch: vor dem bzw. zu Beginn des Urlaubsjahres, wenn es dafür einen dringenden betrieblichen Grund oder eine Betriebsvereinbarung gibt; im Jahresverlauf nur für nicht bereits verplanten Urlaub mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Monaten.

RsQ:
Es ist doch zudem nicht nur gesunder Menschenverstand, sondern m.E. auch irgendwo schriftlich fixiert, dass ei Urlaub der Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft dienen soll.

Mal ehrlich: Unter dieser (aktuellen) Situation, in der "Urlaub" letztlich einen Aufenthalt in den eigenen vier Wänden bedeutet, kann man sich bestimmt vieles vorstellen - aber klassische Erholung sieht irgendwie anders aus?!?

Joe kommunal:
Hallo, wie verhält es sich anders herum? Der AN will seinen beantragten Urlaub wegen der CK nun nicht mehr antreten und auf bessere Zeiten hoffen. Wie geht man damit um?

VG Joe

Spid:
Ist der beantragte Urlaub durch den AG genehmigt, sind beide Seiten daran gebunden. Eine Abweichung ist grundsätzlich nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich.

TheITGuy:
Bei uns wurde offiziell mitgeteilt, dass die Rücknahme von genehmigten Urlaub nur in ganz besonderen Ausnahmefällen genehmigt wird.

Begründet wurde das u.a. mit der Sorge, dass sonst nach der Krise alle gleichzeitig weg sind.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version