Das Tolle an gesetzlichen Regelungen ist, daß man sie auf Vorrat schaffen kann für den Fall, daß man sie braucht. Die Notstandsgesetze hat man ja seinerzeit beschlossen, um sie bei Bedarf anwenden zu können. Erst sehr viel später hat man Teile davon tatsächlich angewandt. In einer Notlage noch gesetzliche Grundlagen schaffen zu müssen, um sie zu bewältigen, zeugt von eher geringer Weitsicht - um nicht zu sagen: Planungsversagen.