AG (Kommune) ordnet Urlaub an aufgrund Corona-Schließung

Begonnen von Hellmi, 27.03.2020 14:50

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was_guckst_du

Zitat von: Spid am 31.03.2020 08:47
Die verlinkten Rechtssachen gehen alle am Kern der Rechtswidrigkeit vorbei. Man kommt überhaupt nicht in den Bereich der Interessensabwägung oder der Prüfung von Angemessenheit und Geeignetheit, weil §28 Abs. 1 IfSG bereits nicht als Rechtsgrundlage taugt.

..oder anders ausgedrückt, Rechtsprechung kann irren, Spid´s "Wahrheit" nicht... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Nein. Hier ist es eher: Rechtsprechung kann sich ihrer Verantwortung entziehen, indem im Eilverfahren auf einige Aspekte nicht eingegangen wird.

sr4711

Geht das nicht ohnehin über kurz oder lang zum Verfassungsgericht? (Ich habe die Thematik bislang zu meinem eigenen Wohl - Blutdruck - ausgeblendet)

Spid

Nur dann, wenn man bejahte, daß das IfSG eine Rechtsgrundlage für die Maßnahmen darstellte.

sr4711

Ansonsten hält man sich einfach nicht daran und geht seiner Wege?

Könnte, je nach Bundesland, unangenehm werden.

Spid

Kann für das Bundesland im Zweifel sehr teuer werden.

WasDennNun

Ich finde es sehr befremdlich, dass die Parlamente nicht für eine entsprechende gesetzliche Klarheit sorgen.


Spid

Das Tolle an gesetzlichen Regelungen ist, daß man sie auf Vorrat schaffen kann für den Fall, daß man sie braucht. Die Notstandsgesetze hat man ja seinerzeit beschlossen, um sie bei Bedarf anwenden zu können. Erst sehr viel später hat man Teile davon tatsächlich angewandt. In einer Notlage noch gesetzliche Grundlagen schaffen zu müssen, um sie zu bewältigen, zeugt von eher geringer Weitsicht - um nicht zu sagen: Planungsversagen.

WasDennNun

Nachjustieren meine ich, nicht komplett neue Gesetze schaffen.

sr4711

Zitat von: Spid am 31.03.2020 18:23
Kann für das Bundesland im Zweifel sehr teuer werden.

Möglich. Bis dahin sitzt du aber ggf. im Kerker. Zum Beispiel in Bayern. Und ob es DORT am Ende für den "Freistaat" wirklich teuer wird, und nicht bloß für dich, da bin ich doch anderer Meinung.

Nicht dass ich es begrüßen würde, wenn Bayern recht erhielte ...

Deinem 19:24-Post stimme ich vorbehaltlos zu.

Spid

Und widerrechtlicher Freiheitsentzug wird ganz erheblich teuer.

sr4711

Okay, du scheinst nicht im Süden zu wohnen.  ;D

Spid

Da im Verfahrensgang letztendlich ein Bundesgericht entscheidet, sind mir süddeutsche Befindlichkeiten herzlich egal.