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8 AZR 697/10 oder 1 Sa 26 ÖD/18?

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WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 07.04.2020 09:05 ---..wer bevorzugt zuerst intern vergeben will, sollte dann auch zuerst intern ausschreiben...bei einer externen Ausschreibung sehe ich hingegen - mal unabhängig von der Schwerbehinderung - einen Verstoß gegen Art. 33 GG...

--- End quote ---
Ich finde es interessant, dass  Art. 33 GG nicht herangezogen wird, wenn nur intern ausgeschrieben wird.

was_guckst_du:
...der gilt dann auch...nur merkt es dann keiner, der sich darauf berufen könnte... 8) 8)

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