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[Allg] Stufenzuordnung bei Wechsel ins Beamtenverhältnis von E10/4 auf A10
Münchern85:
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage, die mir unsere Personalabteilung nicht wirklich beantworten konnte. Ich habe ein Diplomstudium gemacht und habe direkt danach eine Stelle im technischen Dienst mit E10 in München begonnen. Mittlerweile bin ich fast 35 Jahre alt und arbeite seit 6 Jahre und bin nun auf Stufe 4. Neben der Arbeit habe ich noch ein Masterstudium absolviert.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich eigentlich auf einer Beamtenstelle sitze und mich verbeamten lassen könnte. Allerdings konnte mir bisher keiner sagen, welche Zeiten mir angerechnet werden und ob ich dann in A10/2 anfange, was bedeuten würde, dass ich unter Berücksichtigung der PKV ca. 200€ Netto weniger hätte als jetzt.
Als ich angefangen habe auf dieser Stelle zu arbeiten wurde mir gesagt, ich kann mich nicht verbeamten lassen, weil mir die Voraussetzungen fehlen, jetzt geht es auf einmal angeblich doch. Aber so wie ich bisher recherchiert habe braucht man doch eine bestimmte Zeit, um seine Befähigung zu zeigen, die einem dann bei der Stufeneingruppierung fehlen oder? Ich habe mal was von 2-3 Jahren gelesen.
Für mich würde es sich eigentlich nur lohnen, wenn ich irgendwie auf Stufe 4 einsteigen könnte, dann würde ich mir 59 Jahren die Endstufe erreichen. Kann mir jemand sagen, wie es mit der Stufenzuordnung bei Beförderung ist? Als Tarifbeschäftigter fängt man ja in der Stufe wieder komplett von vorne an, bleiben im Beamtenverhältnis die Zeiten erhalten?
Prinzipiell bin ich nicht abgeneigt aber noch nicht sicher, ob es sich wirklich für mich lohnt, zumal auch die Beförderungszeiten u.U. sehr lange dauern könnnen, ich jedoch im Tarifvertrag keine Chance auf Höhergruppierung habe...
Danke schonmal für die Hilfe!
Viele Grüße
Maxi
Bastel:
Für die Verbeamtung werden dir meine ich 3 Jahre Berufserfahrung abgezogen, allerdings startet man GLAUBE ich im technischen Dienst in Bayern aktuell mit 10/3. Mit der restlichen Berufserfahrung sollte es auf jeden Fall für 10/4 reichen.
Achja, die Stufe nimmt man bei jeder Beförderung mit.
Feidl:
--- Zitat von: Münchern85 am 29.03.2020 11:11 ---Als ich angefangen habe auf dieser Stelle zu arbeiten wurde mir gesagt, ich kann mich nicht verbeamten lassen, weil mir die Voraussetzungen fehlen, jetzt geht es auf einmal angeblich doch. Aber so wie ich bisher recherchiert habe braucht man doch eine bestimmte Zeit, um seine Befähigung zu zeigen, die einem dann bei der Stufeneingruppierung fehlen oder? Ich habe mal was von 2-3 Jahren gelesen.
--- End quote ---
Du hast das richtig erkannt, bei Einstellung fehlte dir die Befähigung, die du hättest z.B. auch über einen Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung erbringen können. Durch deine hauptberufliche Tätigkeit von 3 Jahren (Bayern) hast du diese nun erbracht. Und diese zählt dann für die Stufenzuordnung nicht dazu. (genauso wie jemand, der Vorbereitungsdienst macht, die Zeit des Vorbereitungsdienstes nicht dazu zählt)
Die Stufen bei der Besoldung berechnen sich unabhängig von Beförderungen, also ja, sie bleiben erhalten.
Ist denn der Dienstposten nach A10 bewertet?
[/quote]
Münchern85:
Hallo zusammen, danke für eure Antworten.
Also laut den Tabellen gibt es ja bei A10 die 1. Stufe nicht mehr, demnach würde ich dann ja sowieso in Stufe 2 anfangen oder? Mit der restlichen anrechenbaren Zeit käme ich dann auf Stufe 4 (hoffentlich).
Auf Rückfrage wurde mir gesagt, dass die Stelle bis A13 möglich wäre, hängt aber natürlich von meinen Bewertungen, Konkurrenzsituation, freien Stellen etc. ab...
Ist zwar schon traurig, dass man mit zwei abgeschlossenen Studien genauso viel verdient, wie die Verwaltung, aber das ist halt so. Eine Stelle im QE4 ist momentan nicht frei, bzw. passt zu meinen Aufgaben nicht.
Danke für eure Hilfe!
Unknown:
Ich würde mich doch auf Stellen im höheren technischen Dienst bewerben und mich nicht mit A10 abspeisen lassen. Wenn du einen Master hast, dann sollen sie dich nach A13 verbeamten oder du guckst nach was anderem. Ein späterer Laufbahnwechsel könnte sich eventuell schwierig gestalten, muss es aber nicht.
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