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[Allg] Stufenzuordnung bei Wechsel ins Beamtenverhältnis von E10/4 auf A10
Organisator:
--- Zitat von: Unknown am 31.03.2020 10:42 ---Ich würde mich doch auf Stellen im höheren technischen Dienst bewerben und mich nicht mit A10 abspeisen lassen. Wenn du einen Master hast, dann sollen sie dich nach A13 verbeamten
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Schwierig, da laut Sachverhalt keine Laufbahnbefähigung für den hD vorliegt.
--- Zitat von: Münchern85 am 31.03.2020 10:22 ---Ist zwar schon traurig, dass man mit zwei abgeschlossenen Studien genauso viel verdient, wie die Verwaltung, aber das ist halt so.
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Es kommt nicht nur auf die Ausbildung an, sondern auf die übertragenen Aufgaben. Ein promovierter Hausmeister würde noch weniger verdienen ;)
Ansonsten würde "Verwaltung" auch nicht mit A 10, sondern A 9 beginnen. Es gibt insoweit einen Unterschied.
Bastel:
--- Zitat von: Münchern85 am 31.03.2020 10:22 ---Hallo zusammen, danke für eure Antworten.
Also laut den Tabellen gibt es ja bei A10 die 1. Stufe nicht mehr, demnach würde ich dann ja sowieso in Stufe 2 anfangen oder? Mit der restlichen anrechenbaren Zeit käme ich dann auf Stufe 4 (hoffentlich).
Auf Rückfrage wurde mir gesagt, dass die Stelle bis A13 möglich wäre, hängt aber natürlich von meinen Bewertungen, Konkurrenzsituation, freien Stellen etc. ab...
Ist zwar schon traurig, dass man mit zwei abgeschlossenen Studien genauso viel verdient, wie die Verwaltung, aber das ist halt so. Eine Stelle im QE4 ist momentan nicht frei, bzw. passt zu meinen Aufgaben nicht.
Danke für eure Hilfe!
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Für eine Verbeamtung im hD müsstest du vereinfacht gesagt Erfahrung auf einer E13 Stelle gesammelt haben.
In Bayern fängt man im technischen Dienst meine ich immer mit 10/2 und seit kurzem mit 10/3 an.
Ansonsten ist eine Dienstposten mit bis zu A13 nicht schlecht. Eine Beförderung und du hast schon ein deutliches Plus gegenüber der E10.
Unknown:
--- Zitat von: Organisator am 31.03.2020 11:27 ---
--- Zitat von: Unknown am 31.03.2020 10:42 ---Ich würde mich doch auf Stellen im höheren technischen Dienst bewerben und mich nicht mit A10 abspeisen lassen. Wenn du einen Master hast, dann sollen sie dich nach A13 verbeamten
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Schwierig, da laut Sachverhalt keine Laufbahnbefähigung für den hD vorliegt.
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Da hast du natürlich absolut Recht. Ich würde mich doch bewerben und die Laufbahnbefähigung erlangen, um danach auf A13 verbeamtet zu werden. Die Eingruppierung der Laufbahnbefähigung ist mit E13 immer noch besser als mit der derzeitigen E10.
Aus meiner Sicht ist das sinnvollste, um den Master mit einzubringen, sich auf eine Stelle im höheren (technischen) Dienst zu bewerben, die Laufbahnbefähigung zu erlangen und anschließend verbeamtet (A13) zu werden.
Feidl:
Ich hab Kollegen, der hat auch nebenbei Master gemacht (technischer Dienst), wechselt jetzt aber trotzdem nicht in Stellen des hD, weil er dafür den Dienstort wechseln müsste.
Organisator:
--- Zitat von: Unknown am 31.03.2020 11:56 ---Da hast du natürlich absolut Recht. Ich würde mich doch bewerben und die Laufbahnbefähigung erlangen, um danach auf A13 verbeamtet zu werden. Die Eingruppierung der Laufbahnbefähigung ist mit E13 immer noch besser als mit der derzeitigen E10.
Aus meiner Sicht ist das sinnvollste, um den Master mit einzubringen, sich auf eine Stelle im höheren (technischen) Dienst zu bewerben, die Laufbahnbefähigung zu erlangen und anschließend verbeamtet (A13) zu werden.
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Wenn es so ginge, wäre es der Optimalfall. Müsste durch den TE beurteilt werden, insbesondere da unklar ist, ob überhaupt entsprechende Stellen vorhanden sind.
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