Ja, es geht um den Urlaubsanspruch der/des Verstorbenen und insbesondere um die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Abgeltungsbetrages. Das BMI-Rundschreiben vom 6.11.2019 habe ich zwar auch, war in meinem Gedächtnis aber nicht mehr präsent. Da steht auf Seite 7
"bis zu einer aktualisierten Bewertung der aufgrund der Rechtsprechungsänderung des BAG veränderten Situation durch die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sollten die Abrechnungsstellen in Absprache mit der Beitragseinzugsstelle tätig werden." Auf dieser Seite bin ich unter der Überschrift "Sozialversicherungsträger zu Urlaubsansprüchen Verstorbener" auf die Erwähnung des Rundschreibens gestoßen, das ich aber nirgends finden kann und das es lt. BMI wohl im November noch gar nicht gegeben haben soll. Mein anfängliches Problem ist gelöst, weil die Kollegin Ende 2018 gestorben ist und schon seit Anfang 2017 Krankengeld bezogen hatte. Es gab also im Jahr 2018 keine SV-Tage.