Hallo,
ich habe mich bei der Polizei auf eine Verwaltungsstelle beworben.
Ich erhielt eine Einwilligungserklärung zur Abfrage Ihrer Daten aus polizeilichen Auskunftssystemen.
"Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass das Polizeipräsidium Osthessen meineZuverlässigkeit anhand von Datenbeständen der Polizeibehörden des Bundes und derLänder sowie, im Fall von Erkenntnissen über Strafverfahren, auch anhand von Daten-beständen der Justizbehörden und Gerichten gemäß § 13a des Hessischen Gesetzes überdie öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) überprüft
Die Überprüfung erfolgt nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung. Diese seit 01.11.2015gesetzlich geregelte Zuverlässigkeitsüberprüfung hat den Zweck, Behörden mit Voll-zugsaufgaben zu schützen (z. B. Polizei-/Justizbehörden). Die Einwilligungserklärung istfreiwillig und jederzeit widerrufbar."
Da steht ja "freiwillig". Wenn ich jetzt nicht einverstanden damit sein sollte, bedeutet das, dass ich gleich aus dem Stellenbesetzungsverfahren raus bin und gar nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde und sogar gar nicht eingeladen werden muss, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt und man nicht offensichtlich ungeeignet ist?
Dankeschön.
Grüße