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Ab sofort keine Kontoauszüge vorerst keine Kontoauszüge mehr, KdU egal?
gollimolli:
Hallo,
bedeutet der neue Paragraph 67 SGB 2, dass man bei einem neuen Antrag auf AlG II keine Kontoauszüge vorlegen muss und dass die tatsächlichen Mietkosten bezahlt werden, auch wenn die höher sind, als die angemessenen Kosten der Unterkunft?
Danke.
Gruß
Kat:
Im nächsten halben Jahr sind sowohl Vermögen als auch Höhe der Kosten der Unterkunft egal. Da kann dann auch der arbeitslos gewordene Millionär einen Antrag stellen und bekommt was. Ging durch die Presse, dass da im nächsten halben Jahr nicht drauf geachtet wird.
Heisst, daß nicht sofort auf die KDU geachtet wird und max. ein halbes Jahr das tatsächliche gezahlt wird sondern dass erst im halben Jahr ggf. eine Aufforderung zur KDU-Senkung kommt. Also insgesamt werden dann bis zu einem Jahr die zu hohen KDU gezahlt.
BAT:
Ein Millionär mittlerer Art und Güte wird sein Geld schon so angelegt haben, daß er mindestens monatliche Zinseinkünfte von 2.000 € und mehr hat, mithin würden die weiterhin herausfallen.
Mir würde hier auch die Fiktion reichen. Ist diese Sachlage nicht geregelt worden?
The Witch:
Doch, natürlich ist das geregelt.
Der TE ist offenbar ein Troll, der sich mit dummen Fragen durch diverse Foren und Threads frisst.
BAT:
--- Zitat von: The Witch am 01.04.2020 13:49 ---Doch, natürlich ist das geregelt.
Der TE ist offenbar ein Troll, der sich mit dummen Fragen durch diverse Foren und Threads frisst.
--- End quote ---
Na dann mal schnell heraus mit ihm:-)
Nein, aber der § 67 Abs. 2 SGB II scheint inkonsistent zu sein, da man Vermögen und Einkünfte nicht trennen kann.
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