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Covid-19-Tarifvertrag

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Spid:
Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

jenna11:

--- Zitat von: Spid am 03.04.2020 07:30 ---Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

--- End quote ---

Ok...Danke für die Info!

Hatte gedacht in bestimmten Misch-Konstrukten (z.b. AÖR) wäre das möglich!

Spid:
Auch AöR haben einen PR.

Alekos:
Ist eine Ag, aber zu 51% öffentlich/rechtlich daher TVöD. Jetzt lesse ich, dass der Tarifabschluss nicht für Flughäfen gilt; stattdessen gibt es hierfür Sonderregelungen. Hat diese jemand?

Spid:
Ein AG kann entweder eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtsform haben. Beides hat keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des TVÖD.

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