Meinen Sie mich? Ich lese nicht nur mit, sondern ich schreibe auch gelegentlich.
Bei einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 4.600 € muss der Arbeitgeber im Tarifgebiet West 296,70 € Beiträge zur Zusatzversorgung bezahlen. Davon sind rund 222 € sozialversicherungspflichtig, also für die Rentenversicherung insgesamt 4.822 €. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt dies aber für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 4.687,70 €.