Hallo zusammen,
im habe folgende Fragen zu...
Arbeitszeit:
1. vor Corona-Pandemie
= 5 Tage dienstplanmäßige Arbeit, 2 Tage dienstplanmäßig frei, 5 Tage dienstplanmäßige Arbeit, 2 Tage dienstplanmäßig frei usw.
2. während Corona-Pandemie
= 5 Tage dienstplanmäßige Arbeit, 5 Tage dienstplanmäßig frei, 5 Tage dienstplanmäßige Arbeit, 5 Tage dienstplanmäßig frei usw.
Die tgl. Soll-Arbeitszeit bei 1. und 2. beträgt 7:48 Stunden (= Vollzeitkraft), die tgl. Soll-Arbeitszeit wird bei Variante 2. also nicht reduziert. Durch die Variante 2. erwirtschaftet der Beschäftigte (m/w/d) aber turnusbedingt ein Minus auf seinem Zeitkonto. Reicht dies schon zur Begründung von Kurzarbeit aus?
Urlaub (Resturlaub aus 2019 oder älter) und Zeitguthaben:1. Abbau von Resturlaub und Zeitguthaben
vor Beginn Kurzarbeit?
Bsp.: Beschäftigter (m/w/d) muss zunächst Resturlaub und seine Plusstunden abbauen, erst nach vollständigem Abbau Kurzarbeit
oder
2. Abbau von Resturlaub und Zeitguthaben
während Kurzarbeit?
Bsp.: Beschäftigter (m/w/d) geht in Kurzarbeit und baut während der Kurzarbeit seinen Resturlaub und seine Plusstunden ab (an den Tagen "Abbau Resturlaub und/oder Plusstunden" = kein Kurzarbeitergeld, es gäbe 100% Entgelt?)
Für Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus