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[NW] Einstiegsamt

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2strong:
Da er jetzt in Stufe 3 ist, unterstelle ich drei Jahre Berufserfahrung. Wenn dann demnächst der Wechsel erfolgt und nach zwölf weiteren Monaten die Verbeamtung, lässt das eine Stufe 3 nicht unwahrscheinlich wirken.

Organisator:

--- Zitat von: 2strong am 06.04.2020 22:12 ---Nein, Du beginnst zwingend in A 9 und die Stufen werden anders berechnet als im TV-L, Du wirst aber ebenfalls der Stufe 3 zugeordnet.

--- End quote ---

Gibt es in den landesrechtlichen Vorschriften keine Analogie zu § 25 BLV, die eine Einstellung in ein höhere Amt als das Einstiegsamt ermöglicht?

2strong:
Nicht in NRW.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: 2strong am 07.04.2020 16:44 ---... , lässt das eine Stufe 3 nicht unwahrscheinlich wirken.
--- End quote ---

Ich habe nicht behauptet, dass die Stufe 3 nicht nicht richtig sein kann, oder unwahrscheinlich sei. Sie haben in #3
--- Zitat ---... Du wirst aber ebenfalls der Stufe 3 zugeordnet.
--- End quote ---
ohne Wenn und Aber die Stufe 3 versprochen. Und das empfinde ich als fahrlässig - zumal wir vom Werdegang praktisch nichts wissen.
"Nicht unwahrscheinlich" ist etwas völlig anderes als "Du wirst"!

Meiner Meinung nach sollten Sie

* sich etwas mehr Zeit lassen, bevor Sie nach dem Tippen eines Beitrags auf "Schreiben" klicken und
* nicht alles glauben, was Ihnen hier und in anderen Foren vorgesetzt wird.
Denn mit
--- Zitat von: 2strong am 07.04.2020 19:30 --- Nicht in NRW.
--- End quote ---
liegen Sie (auch etwas) daneben, obwohl Sie es hier wahrscheinlich öfters so gelesen haben: § 14 Abs. 1 Satz 1 LVO NRW lautet zwar ganz unzweideutig "Eine Ernennung zur Begründung des Beamtenverhältnisses (Einstellung) ist nur in den Einstiegsämtern der Laufbahn zulässig." Aber schon Satz 3 weicht diesen Grundsatz auf: "Der Landespersonalausschuss kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen." Und der macht auch - wie man mir versichert hat - Gebrauch davon, wenn auch offenbar nur im Falle von Beamten besonderer Fachrichtung. (Danke Hans Speicher!)
 

2strong:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 07.04.2020 23:34 ---Ich habe nicht behauptet, dass die Stufe 3 nicht nicht richtig sein kann, oder unwahrscheinlich sei.

--- End quote ---
Ich habe auch nicht behauptet, dass Sie das behauptet haben.


--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 07.04.2020 23:34 ---§ 14 Abs. 1 Satz 1 LVO NRW lautet zwar ganz unzweideutig "Eine Ernennung zur Begründung des Beamtenverhältnisses (Einstellung) ist nur in den Einstiegsämtern der Laufbahn zulässig." Aber schon Satz 3 weicht diesen Grundsatz auf: "Der Landespersonalausschuss kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen."

--- End quote ---
Erstens handelt es sich bei der von Ihnen zitierten Norm um § 14 LBG und nicht um § 14 LVO, und zweitens ist § 14 LBG, der die Möglichkeit von Ausnahmeentscheidungen durch ein unabhängiges und aus Perspektive der Einstellungsbehörde externes Gremium eröffnet, mitnichten um eine Analogie - nach der sich explizit erkundigt wurde - zu § 25 BLV, der entsprechende Entscheidungen ins alleinige Ermessen der Einstellungsbehörde stellt.

Meiner Meinung nach sollten Sie

* sich etwas mehr Zeit lassen, bevor Sie nach dem Tippen eines Beitrags auf "Schreiben" klicken,
* Mutmaßungen über Erkenntnisquellen zurückhaltender äußern und
* sich diesen unattraktiv-schnippischen Unterton abgewöhnen, der auch Ihren kompetenten Beiträgen gerne die Note einer verbiesterten Xanthippe verleiht.

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