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Eingruppierung / Anerkennung Berufserfahrung

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Triangulum:
Hallo an alle,
ich bin sehr im Zweifel mit meiner Gehalts-Einstufung und wäre sehr froh, wenn mir jemand Hinweise geben könnte.
folgende Biografie:
1991 Studiumsabschluss als Diplomlehrer (EOS-Lehrer zwei Fächer bis Abitur)
2004-2005 Regelschule in Thüringen
2005-2010 anerkannte Privatschule in Leipzig
2010-2015 anerkannte Privatschule in Thüringen
seit 2015 bin ich angestellt an einer Gemeinschaftsschule in Thüringen und unterrichte auch in der gymnasialen Oberstufe. Bei Einstellung 2015 wurde ich in die E11 eingestuft, eine volle Anerkennung der Berufserfahrung erfolgte nicht.
Im Dezember 2019 hatte ich die E11 in der Erfahrungsstufe 4, ab Januar 2020 bekomme ich Gehalt entsprechend E13 in der Erfahrungsstufe 3, also eine Erfahrungsstufe niedriger.
Meinen aktuellen Informationen nach sollte die Berufserfahrung seit 2004 anerkannt werden. Der Arbeitgeber sieht das anders. Wer hat den nun tatsächlich Recht?
Danke für Eure Mühe und Eure Antworten.
Und bleibt gesund!

Spid:
Es gibt im TV-L keine Erfahrungsstufen. Berufserfahrung an sich löst keinen Anspruch aus. Dies tut nur einschlägige Berufserfahrung. Sofern die Zeiten bei den Privatschulen einschlägige Berufserfahrung darstellen, bestand Anspruch auf Einstellung in Stufe 3. Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13 führt in Stufe 3.

WasDennNun:
Ergänzend zu Spid:
Der AG hätte dir mehr förderliche Zeiten anerkennen können, hat er aber nicht. Er hat dir nur das anerkannt was dir zusteht, der Rest ist Verhandlungssache bzw. good will des AGs.
Der Stufenverlauf ist also absolut korrekt. Die Stufenlaufzeit fängt ab Januar wieder bei ß an.

Was hat sich in deiner Tätigkeit ab Januar geändert, so dass du jetzt plötzlich E13 bist?
Möglicherweise irrte hier der AG und dir hätte das Entgelt der E13 viel früher zugestanden. (Zur Info eine Höhergruppierung von der E11 S3 führt auch zur E13 S3)

Spid:
Bei tb Lehrern bedarf es nicht zwingend einer Tätigkeitsänderung, um höhergruppiert zu werden - und die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung muß sich auch nicht unmittelbar auswirken.

Triangulum:
Worin liegt denn der Unterschied zwischen Berufserfahrung und einschlägiger Berufserfahrung?
Meine Tätigkeit hat sich nicht geändert. Die E13 bekommen ab 01.01.2020 alle Realschullehrer im Zuge der Gleichbehandlung. Damit wäre eine weitere Frage verknüpft. Wieso wurde ich mit dem DDR-Diplom, welches dem Gymnasiallehrer gleichkommt, als Realschullehrer entlohnt, obwohl ich gymnasial unterrichte? Irgendwie verwirrend.

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