Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung / Anerkennung Berufserfahrung
WasDennNun:
--- Zitat von: Triangulum am 07.04.2020 08:04 ---Worin liegt denn der Unterschied zwischen Berufserfahrung und einschlägiger Berufserfahrung?
--- End quote ---
Berufserfahrung als Klempner ist nicht unbedingt einschlägig für die Tätigkeiten eines Lehrers. Das ist der Unterschied, spielt aber bei dir keine Rolle.
Bei dir wurde deine (einschlägige) Berufserfahrung vollumfänglich berücksichtigt.
Es ist leider begrenzt auf die Stufe 3 (bei Einstellung). Sprich die Anerkennung von 3 Jahren, mehr wird nicht zwingend anerkannt.
Der AG könnte mehr berufliche Zeiten bei der Einstellung anerkennen, muss er aber nicht.
WasDennNun:
Der AG kann, wenn er dich halten möchte, dir eine Zulage von zwei Stufen zahlen, so dass du das Entgelt in Höhe der Stufe 5 erhalten könntest.
Bzgl. der Frage, ob du nicht schon vorher in der EG13 hättest sein müssen würde ich mir mal fachkundigen Rat vor Ort holen.
Wenn man feststellen würde, dass du schon früher in der EG13 bist, dann würdest du auch schon stufentechnisch woanders liegen.
Dann kannst du allerdings nur das Entgelt der letzten 6 Monate nachfordern.
Triangulum:
Alles klar, nun blicke ich etwas mehr durch.
Vielen Dank für die Mühe und die fachlichen Hinweise.
Sonnige Ostern und für uns alle der Wunsch, dass der Alltag bald wieder normal wird.
Bleibt gesund!
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version