Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufe Einstellung Sozialarbeiter mit Erzieherausbildung und Berufserfahrung SuE)
AMUC:
Hallo zusammen,
ich trete demnächst eine neue Stelle als Sozialarbeiter in der stationären Jugendhilfe bei einem städtischen Träger (in Bayern) an, der nach TVÖD zahlt.
Ich habe soeben mein Studium beendet. Vorweisen kann ich eine 5 jährige Erzieherausbildung sowie 5 Jahre Berufserfahrung in der stationären Jugendhilfe als Erzieher.
Die Eingruppierung soll in S12 Stufe 1 erfolgen. Ich habe versucht, die Stufe zu verhandeln. Allerdings ohne Erfolg. Die Stadt möchte meine Berufserfahrung als Erzieher, die ich in dem Bereich gesammelt habe, nicht als förderliche Zeiten bei der Einstufung anerkennen. Meiner Meinung nach ist meine Berufserfahrung mehr als förderlich für die anzutretende Stelle, es handelt sich hier um genau den gleichen Arbeitsbereich. Und im Gruppendienst lassen sich die Aufgaben eines Erziehers und eines Sozialpädagogen nicht trennen.
Die Stadt argumentiert damit, dass es keinen Verhandlungsspielraum gibt, da sie sich an den Tarifvertrag halten müssen und keine Ausnahmen machen können. Nach §16 Abs. 2 Satz 3 könnten sie dies meines Erachtens nach allerdings schon.
Hinzu kommt, dass ich es äußerst schwierig finde, jemanden mit Berufserfahrung auf die gleiche Stufen zu stellen, wie jemanden, der direkt nach dem Abi sein Studium absolviert hat und tatsächlich keine Berufserfahrung vorweisen kann.
Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stude aushandeln kann?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus dafür.
Spid:
Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.
Organisator:
--- Zitat von: AMUC am 07.04.2020 16:39 ---Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stufe aushandeln kann?
--- End quote ---
Du hast es ganz zutreffend formuliert. Der Arbeitgeber sieht fälschlicherweise keinen Spielraum, obwohl förderliche Zeiten anerkannt werden können.
Ich würden den Arbeitgeber auf seinen Irrtum hinweisen und ihn bitten, seine Argumente zu überprüfen. Dann würde ich empfehlen, einen Termin für ein persönliches Gespräch zu machen um über die Ergebnisse zu sprechen. Je nach Verlauf des Gesprächs (und deiner persönlichen Lage den Job bekommen zu wollen) könntest Du dann auch anbringen, ansonsten für Stufe 1 den Job nicht antreten zu wollen.
Falls Du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast, gibt es nichts mehr zu verhandeln, höchstens ein Vorziehen der nächsten Stufe unter Androhung deiner Kündigung.
Halte uns mal auf dem Laufenden :)
BATKFMaui:
"Und im Gruppendienst lassen sich die Aufgaben eines Erziehers und eines Sozialpädagogen nicht trennen"!. (Zitat-Ende)
Dies ist eine "schädliche Argumentaion" zu Lasten des Sozialpädagogen B.A.
Auch hier darf erkannt werden, dass es ( im sozialen Bereich) keinen eklatanten Fachkräftemangel geben kann; denn allein die Eingruppierung nach S12 lässt daran zweifeln.
Spid:
--- Zitat von: Organisator am 07.04.2020 17:00 ---
--- Zitat von: AMUC am 07.04.2020 16:39 ---Hat jemand von Euch zufällig Erfahrungen damit und/oder Tipps, wie ich damit umgehen kann bzw. doch eine höhere Stufe aushandeln kann?
--- End quote ---
Du hast es ganz zutreffend formuliert. Der Arbeitgeber sieht fälschlicherweise keinen Spielraum, obwohl förderliche Zeiten anerkannt werden können.
Ich würden den Arbeitgeber auf seinen Irrtum hinweisen und ihn bitten, seine Argumente zu überprüfen. Dann würde ich empfehlen, einen Termin für ein persönliches Gespräch zu machen um über die Ergebnisse zu sprechen. Je nach Verlauf des Gesprächs (und deiner persönlichen Lage den Job bekommen zu wollen) könntest Du dann auch anbringen, ansonsten für Stufe 1 den Job nicht antreten zu wollen.
Falls Du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hast, gibt es nichts mehr zu verhandeln, höchstens ein Vorziehen der nächsten Stufe unter Androhung deiner Kündigung.
Halte uns mal auf dem Laufenden :)
--- End quote ---
Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist in Stufe 1 tariflich nicht möglich.
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