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Einstieg höheres Einstiegsamt / Berufliche Vorerfahrung
Kimonbo:
Guten Tag,
ich bin in einem Bundesministerium als Sachbearbeiter (angelehnt im gehobenen Dienst) als Tarifangestellter eingestellt worden. Folgende Zeiten wurden mir angerechnet:
Berufliche vorerfahrung aus dem TVÖD Bund mit insgesamt 10,5 Jahren.
Ich wurde deshalb direkt in E10, Stufe 5 eingruppiert. Ich habe einen Bachelor und einen Master.
Nun meine Frage:
Bei einer Verbeamtung (Einstieg A9g), kann ich auch höher verbeamtet werden? Und welche Stufe würde ich kommen?
BBG §20 macht es ja im Grundsatz möglich.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm zu §25 macht es noch deutlicher.
Welche Möglichkeit habe ich? A13g stufe 1?
Herzlichen Dank und Gruß
2strong:
Ob und inwiefern die Norm Anwendung findet, liegt im Ermessen der Behörde. Entscheidend ist, dass Du das höhere Amt fiktiv auch tatsächlich hättest erreichen können.
Nach meiner Erfahrung machen die Häuser von der Regelung kaum Gebrauch, insb. nicht für Personen mit üblicher Qualifikation (Diplom-Verwaltungswirte etc.).
Lars73:
Erkundige Dich ggf. beim Personalrat. Daneben hängt die Chance davon ab welche zentrale Qualifikation du hast. Daneben spricht die E10 dafür das maximal A10 denkbar ist. Ist bei uns aber im Bereich Sachbearbeitung im nicht IT-Bereich eher unwshrscheinlich. Aber bei dem ein oder andeten Ministerium mag die Chance etwas besser sein
Kimonbo:
Aber es kann doch nickt sein, dass ich nur mit A9 einsteigen würde, eventuell sogar nur in Stufe 2?
Das wäre ja viel weniger als das was ich mit E10; 5 bekomme.
Zumindest A10; Stufe 4 sollte doch sein.
Wie gesagt, alles wurde angerechnet und ich habe Bachelor und Master
Lars73:
Niemand zwingt dich eine Verbeamtung anzunehmen.
Der Master spielt keine Rolle, wenn man sich nicht erfolgreich auf hD-Stellen bzw. analoge tarifbeschäftigten Stellen bewirbt.
Bei der Stufe ist es schon wahrscheinlich, dass man die Zeit dort ebenfalls berücksichtigt. Hängt aber von den Details der vorliegenden Erfahrung ab. Aber auch das kann man nur mit der Dienststelle klären.
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