Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Leopold100:
Guten Abend,
ich gehöre aufgrund chronischer Erkrankung zu der durch Covid-19 besonders gefährdeten Risikogruppe.
Bis zum 19.4. bin ich offziell vom Arbeitgeber bei bestehender Lohnfortzahlung freigestellt, da meine Tätigkeit nicht im Home Office ausgeübt werden kann.
Dennoch erhalte ich fast täglich E-Mails von meiner direkten Vorgesetzten, die auch die freigestellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen dazu aufruft auf der Dienststelle zu erscheinen, um diverse Tätigkeiten zu übernehmen.
Darf sie das überhaupt?
Und andersherum gefragt, dürfen schriftlich freigestellte Mitarbeiter überhaupt auf der Arbeit erscheinen?
Vielen Dank
Spid:
Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.
Leopold100:
Vielen Dank, Spid!
Das ist deutlich!!!!
Organisator:
--- Zitat von: Leopold100 am 07.04.2020 20:59 ---Und andersherum gefragt, dürfen schriftlich freigestellte Mitarbeiter überhaupt auf der Arbeit erscheinen?
--- End quote ---
Warum sollte das verboten sein? Hast Du ein Betretungsverbot?
Schmitti:
--- Zitat von: Leopold100 am 07.04.2020 20:59 ---Dennoch erhalte ich fast täglich E-Mails von meiner direkten Vorgesetzten
--- End quote ---
An welche Mailadresse? Wenn dienstlich, würde ich innerhalb der Freistellung den Teufel tun, und diese Mails überhaupt abrufen. Bei privater Adresse kann auch keiner verlangen, dass du die überhaupt liest.
Da kann die Dame aufrufen, zu was sie will.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version