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Zwangsurlaub/Stundenabbau wegen Corona

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Der super Keks:
Hallo an alle,

aufgrund der aktuellen Situation hat mein AG (Kommunalverwaltung) ab dem 24.03 einen 14-tägigen Wechselschichtbetrieb eingeführt, bei dem jeweils eine der Gruppen arbeitet und die andere Gruppe zu Hause bleiben muss und Überstunden abfeiert / Minusstunden aufbaut.
In unserer Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit ist ein solcher Fall nicht aufgenommen und es wurde vereinbart, dass ein AN max. 10 Minusstunden ansammeln darf (manch neue Kollegin/Kollege hat nun 70 Minusstunden).
Ebenfalls wurde diese Vereinbarung kurzerhand mündlich durch den AG aufgehoben (der Personalrat hat dem natürlich nicht zugestimmt, bzw. wurde diesbez. gar nicht beteiligt).

Jetzt zu meinen Fragen:
Darf der AG einfach eine solche Vereinbarung aufheben?
Ist die Anordnung des Wechselschichtbetriebs unter Abbau der Überstunden / Aufbau von Minusstunden zulässig?

Vielen Dank!

Gruß
Der super Keks

Spid:
Nein.
Nein.

Der super Keks:
Hallo Spid,

danke für die schnelle Antwort.
Welche Folgen hat dies nun für mich und meine Kolleginnen/Kollegen?

Muss der AG uns die Zeit komplett gutschreiben, obwohl wir nicht gearbeitet haben?

Gruß
Der super Keks

Kryne:
Ich würde den AG schriftlich darauf hinweisen, dass ich auch während der "Daheim" Woche meine Arbeit anbiete und er in Annahmeverzug gerät, sofern er es mir nicht ermöglicht in irgendeiner Form zu arbeiten.

Natürlich muss er dir die ganze Zeit gutschreiben. Er kann dich aber auch mit Heimarbeit und ähnlichem betrauen.

Falls der AG sich quer stellt würde ich unverzüglich einen Rechtsbeistand bemühen.



Bei uns ist es übrigens genauso vom System her. Eine Woche Arbeit, eine Woche Daheim (man muss telefonisch erreichbar sein).

Wir bekommen natürlich weiter die volle Zeit und volles Geld.

Es geht sogar so weit, dass in der Büro Woche die Arbeitszeitregelung ausser Kraft gesetzt ist und wir nur für das aller nötigste ins Büro kommen sollen. Die fehlende Zeit wird automatisch auf die Sollzeit aufgefüllt.

Der super Keks:
Gibt es einschlägige Vorschriften / Gerichtsurteile hierzu um dann der Forderung etwas mehr Gewicht zu geben?

Leider ist die erste Runde bereits vorbei bei dem niemand sich dem AG so "aufgedrängt hat".
Was für Folgen hat es, wenn man dem AG während den Wochen nicht explizit seine Arbeit angeboten hat.
Es wurde vom AG jedoch telefonische Erreichbarkeit von den Daheimgebliebenen gefordert.

Gruß
Der super Keks

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