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Zwangsurlaub/Stundenabbau wegen Corona

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Spid:
Den AG auf die Rechtswidrigkeit seines Tuns hinweisen, eine Feststellungsklage und die Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes androhen und nochmals mit Nachdruck die eigene Arbeitsleistung im vereinbarten Umfang anbieten. Sofern der AG einen Schichtplan aufgestellt hat, der zu Minusstunden führt, ist es grundsätzlich unschädlich, dem AG dafür Arbeitskraft nicht aktiv angeboten zu haben.

Der super Keks:
Danke für die Antworten.
Habt ihr noch etwas "Futter" für mich zur Untermauerung meiner Forderungen.
Ich gehe stark davon aus, dass sich der AG ohne etwas "handfestes" nicht besonders dafür interessieren wird und ein Schreiben vom Anwalt hat natürlich schon eine ganz andere "Sprengkraft".
Ich fürchte jedoch, es wird uns AN nichts anderes übrig bleiben, falls wir nicht auf den Stunden sitzen bleiben wollen.

Gruß
Der super Keks

Spid:
Das Schreiben an den AG ist doch bloße Höflichkeit, Du könntest auch direkt klagen.

JC83:
Bei uns gilt ebenso ein rollierendes Schichtsystem mit teilweiser Freistellung bei voller Bezahlung.

Interessant bei uns: Ganz plötzlich ist Home Office in vollem Umfang möglich. Also hat die Krise durchaus etwas Positiv-Disruptives für die Arbeitsweise im öD, zumindest bei uns.

blondie:
Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, dann muss es auch einen Betriebsrat/Personalrat geben und dieser kann solch einer Regelung nicht zustimmen. Also muss der eigentlich im Sinne aller Beschäftigten die Sachlage klären.

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