Hallo in die Runde!
Ich bin seit 2007 im ÖD beschäftigt, 2 Jahre Jugendamt und 8 Jahre Personalamt - Organisator, EG 9 b, gelernte Vfa und Abschluss B II.
Habe am 19.3. eine Versetzung (Personalamtsleiter betitelte dies als Umsetzung) zum 23.3. zurück ins Jugendamt (muss mir deshalb PKW anschaffen) erhalten, da ich der Dienststelle und dem Landrat gedroht habe, die Missstände öffentlich zu machen, wie mit den AN und Corona umgegangen wird. Eine Abmahnung diesbzgl. flatterte am 27.3. noch dazu.
Egal, ich habe es akzeptiert, nur kurz als HintergrundInfo.
Meine Fragen:
1.) Können die mich nachträglich herabgruppieren, obwohl in der Umsetzungsverfügung drin steht, dass Eingruppierung bestehen bleibt, aber ich ggf. Aufgaben wahrnehme, die nicht der Eingruppierung entsprechen?
2.) Bei einem AG-Wechsel kann ja der neue AG Einsicht in meine Personalakte verlangen bzw. meinen alten AG anrufen. Darf der alte AG über die Abmahnung berichten bzw. in diese Einsicht gewähren?
Darf man in einem Vorstellungsgespräch nach Abmahnungen gefragt werden?
Liebe Grüße und Danke!