Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fachkraft oder nicht Fachkraft?
Uschi:
Hallo zusammen,
beim vorliegenden Fall erhoffe ich mir von Euch etwas Klärung.
Mein Werdegang: 1. und 2. Staatsexamen Lehramt, danach arbeitslos wegen angeblicher Lehrerschwemme. Freie Mitarbeit bei einer überregionalen Wochenzeitung. ABM im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit einer großen karitativen Einrichtung mit anschließender Übernahme. 15 Jahre hauptberuflich in der Presse- bzw. Öffentlichkeitsarbeit tätig. Die meiste Zeit davon als Referatsleiterin bei großen öffentlichen Einrichtungen. Dann Wechsel in den Schuldienst als TB (zu alt für Beamtenstatus). Nach einigen Jahren Bewerbung auf eine Beförderungsstelle als Koordinator/in für Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit) an einer staatliche Schule. Einzige Bewerberin bzw. Bewerber. Revision mit Bestnote.
In seinem dienstlichen Gutachten bescheinigt mir der Dezernent der Bez.Reg.:
„Frau Xyz ist als Pressereferentin qualifiziert“.
Da der materielle Zugewinn im Vergleich zur Mehrbelastung durch die neue Tätigkeit sehr mager war (keine stufengleiche Höhergruppierung), stellte ich einen Antrag auf Vorweggewährung von Stufen gem. § 16 Abs. 5 TV-L, der, wie leider zu befürchten war, abgelehnt wurde.
Wesentliches Argument des zuständigen Personaldezernenten war die Feststellung, dass ich „die Voraussetzung der Bindung von qualifizierten Fachkräften nicht“ erfülle , da ich „kein Studium im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit/ Public Relations abgeschlossen haben und somit keine Fachkraft für Öffentlichkeitsarbeit“ darstelle.
Die Diskrepanz zwischen der Feststellung in der dienstlichen Beurteilung des Dezernenten und der Argumentation des Personaldezernenten interessiert mich natürlich, obwohl ich weiß, dass die Vorweggewährung von Stufen nur eine Kann-Regelung ist, und daher die Chancen auf dem Rechtsweg äußerst gering sind.
Daher jetzt meine Frage? Wer von beiden Dezernenten der Bezirksregierung hat Recht? Oder liegt da gar kein Widerspruch vor?
WasDennNun:
--- Zitat von: Uschi am 09.04.2020 15:03 ---Die Diskrepanz zwischen der Feststellung in der dienstlichen Beurteilung des Dezernenten und der Argumentation des Personaldezernenten interessiert mich natürlich, obwohl ich weiß, dass die Vorweggewährung von Stufen nur eine Kann-Regelung ist, und daher die Chancen auf dem Rechtsweg äußerst gering sind.
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Welcher Rechtsweg?
--- Zitat ---Daher jetzt meine Frage? Wer von beiden Dezernenten der Bezirksregierung hat Recht? Oder liegt da gar kein Widerspruch vor?
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Ich sehe keinen Widerspruch, wenn der Personaldezernenten der Meinung ist, dass du keine Fachkraft bist und das als Argument anführt, dir keine Vorweggewährung zu zu stehen, so kann er da vielleicht falsch liegen.
Wenn man also ihn davon überzeugt, dass du doch eine Fachkraft bist, was soll dann passieren?
Dann wird er als nächstes ausführen, er sieht aber keinen Grund, da man nicht erkennen kann, dass du wechselwillig bist und von daher man keine Notwendigkeit sieht dir mehr Geld zu geben.
Und wenn du dann mit Einladungen zum Vorstellungsgespräch daher kommt, dann wird er als nächstes sagen,.....
Und wenn du dann mit alternative Arbeitsverträgen daher kommst, dann ....
Also wenn der AG dich nicht besser bezahlen will, dann will er nicht.
Und wenn dein Vorgesetzter da nicht viel Druck macht, dann erst recht nicht.
Uschi:
--- Zitat von: WasDennNun am 09.04.2020 16:04 ---
--- Zitat ---Daher jetzt meine Frage? Wer von beiden Dezernenten der Bezirksregierung hat Recht? Oder liegt da gar kein Widerspruch vor?
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Ich sehe keinen Widerspruch, wenn der Personaldezernenten der Meinung ist, dass du keine Fachkraft bist und das als Argument anführt, dir keine Vorweggewährung zu zu stehen, so kann er da vielleicht falsch liegen.
Wenn man also ihn davon überzeugt, dass du doch eine Fachkraft bist, was soll dann passieren?
Dann wird er als nächstes ausführen, er sieht aber keinen Grund, da man nicht erkennen kann, dass du wechselwillig bist und von daher man keine Notwendigkeit sieht dir mehr Geld zu geben.
Und wenn du dann mit Einladungen zum Vorstellungsgespräch daher kommt, dann wird er als nächstes sagen,.....
Und wenn du dann mit alternative Arbeitsverträgen daher kommst, dann ....
Also wenn der AG dich nicht besser bezahlen will, dann will er nicht.
Und wenn dein Vorgesetzter da nicht viel Druck macht, dann erst recht nicht.
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Das ist mir alles klar. Es geht mir einfach mal um die Frage, ob zwei Dezernenten einer Bez.Reg. einen Tatsachenverhalt unterschiedlich feststellen dürfen. Ich war davon ausgegangen, dass die Feststellung des ersten Dezernten "qualifiziert als Pressereferentin" innhalb der selben Behörde verbindlich sei.
Spid:
Weder wäre Qualifikation grundsätzlich relevant, noch geht es um Feststellungen einer Behörde. Letztere wird nämlich nicht als Behörde, sondern als AG tätig. Arbeitsrecht ist Zivilrecht, nicht Verwaltungsrecht.
Uschi:
--- Zitat von: Spid am 09.04.2020 16:35 ---Weder wäre Qualifikation grundsätzlich relevant, noch geht es um Feststellungen einer Behörde. Letztere wird nämlich nicht als Behörde, sondern als AG tätig. Arbeitsrecht ist Zivilrecht, nicht Verwaltungsrecht.
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Sorry, da steige ich noch nicht so recht durch. Dann haben also zwei verantwortliche Vertreter des selben AG die selbe Sachlage unterschiedlich beurteilt?
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