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Fachkraft oder nicht Fachkraft?

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2strong:
Fachkräfte sind Personen mit Berufsausbildung oder Studienabschluss sowie aufgrund entsprechender Berufserfahrung Qualifizierte, jedenfalls nicht Un- und Angelernte. Die Threaderstellerin ist insofern selbstverständlich Fachkraft. Mit Stellenbewirtschaftung, die im Tarifbereich ohnehin ohne Bedeutung ist, hat das nichts zu tun, ebensowenig mit einer Zuordnung zu irgendwelchen Ressorts oder sonstigen Verwaltungsbereichen.

Spid:
Ein Fachkraft-Begriff, der in keinem Bezug zur auszuübenden Tätigkeit steht, ist ohne Wert. Ist ein Finnougrist eine Fachkraft, wenn es darum geht, eine Heizung zu reparieren? Ist ein Installateurmeister eine Fachkraft in der Stellenbewertung? Ist ein Bauingenieur eine Fachkraft für das Reparieren von Autos? Ein Elektriker eine Fachkraft in der Öffentlichkeitsarbeit? Vielmehr sind es doch auf die jeweils genannte Aufgabe bezogen Ungelernte.

2strong:
Da auch sonstige Beschäftigte eine Fachkräftezulage erhalten können, kann der Ausbildungsbezug m. E. nicht alleinentscheidend sein.

Spid:
Ich habe auch keinen Ausbildungs-, sondern einen Tätigkeitsbezug hergestellt. Du warst derjenige, der Ungelernte ausgeschlossen hat. Was soll eine „Fachkräftezulage“ sein?

Pietclock:

--- Zitat von: Spid am 11.04.2020 16:55 ---Ein Fachkraft-Begriff, der in keinem Bezug zur auszuübenden Tätigkeit steht, ist ohne Wert.

--- End quote ---

Ich gebe dir da aus meiner persönlichen Sichtweise völlig recht; nur ist dem nicht so in der tatsächlichen Umsetzung. Ich sehe es einfach in der Behörde wo ich arbeite. Da gibt es Angestellte, die sowohl von ihrer Ausbildung her als auch ihrer auszuübenden Tätigkeit de facto Fachkräfte sind, teils sehr speziell sogar. Dennoch werden sie wegen AIV als Verwaltungsangestellte geführt.
Das hat auf die Eingruppierung keine Auswirkung, diese erfolgt natürlich nach Tätigkeit. Aber: es hat zB Auswirkung wie Fortbildungen abgerechnet werden etc... es gibt unterschiedliche Dienstwege der Genehmigung usw.
Das ist de facto so, warum, keine Ahung.

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