Personalratswahlen NRW

Begonnen von jenna11, 09.04.2020 18:19

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jenna11

Hallo zusammen,

die Landesregierung NRW hat ja nun das Epidemiegesetz beschlossen.
Darin gibt es auch Änderungen des LPVG für die Zeiten der Corona-Krise.
Heißt das nun,dass man Wahlen verschieben kann oder muss?

https://www.komba-nrw.de/fileadmin/user_upload/laender/nrw/intern/infos_komba_nw_rechtsabteilung_gesammelt_2013/personal-betriebsratsinfos_2012-2013/2020/Flugblatt_Personal-_und_Betriebsrats-_Info_5_2020.pdf

Spid

Wo ist der Zusammenhang zum TVÖD?

jenna11

Sorry....war nur ne Frage!
Wenn es irrelevant ist bitte löschen!

Spid

Es mag durchaus relevant sein, es steht lediglich in keinem Bezug zum Thema dieses Unterforums.

jenna11

Ok....vielleicht kann ein Admin dies hier in die Allgemeine Diskussion verschieben?

was_guckst_du

...da hat es diese Thema in ähnlicher Form schon gegeben, mit der Folge, dass es vom Admin nach "Beamte der Länder und Kommunen" verschoben wurde...den Sinn dafür kennt wahrscheinlich nur der Admin 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

Zitat von: jenna11 in 09.04.2020 18:19

Heißt das nun,dass man Wahlen verschieben kann oder muss?


man = Wahlvorstand
kann!

was_guckst_du

..und sinnvoller Weise sollte man verschieben...

..wir haben das (vorerst) auf unbestimmte Zeit getan...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Speech

eine denkbare Option: Briefwahl

was_guckst_du

...scheint eine Option für kleinere Behörden zu sein, wobei gleichwohl ein "Wahllokal" zur Verfügung gestellt werden muss, wo die Unbeirrbaren notfalls persönlich ihre Stimme abgeben dürfen...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Organisator

Zitat von: was_guckst_du in 15.04.2020 08:27
...scheint eine Option für kleinere Behörden zu sein, wobei gleichwohl ein "Wahllokal" zur Verfügung gestellt werden muss, wo die Unbeirrbaren notfalls persönlich ihre Stimme abgeben dürfen...

Wieso? Es kann doch Briefwahl angeordnet werden.

was_guckst_du

...eine Wahl im Wahllokal muss immer möglich sein - auch bei angeordneter Briefwahl, kann jeder, der seine Briefwahlunterlagen noch nicht zurückgesandt hat, seine Stimme persönlich im Wahllokal abgeben...
Gruß aus "Tief im Westen"

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jenna11

Ok....danke für die Einschätzungen.
Ich denke auch, dass es Behörden gibt wo es Sinn macht zu verschieben,sei es weil Teile geschlossen sind oder die Wahl wegen der Größe und organisatorischen Probleme nicht ordnungsgemäß durchzuführen ist. Ich denke aber auch, dass es durchaus Dienststellen gibt die komplett unbetroffen arbeiten und dort die Verschiebung unsinnig wäre.